Die Gehälter in Möhnesee
Möhnesee liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. In der Region beherrschen Landwirtschaft und Tourismus das wirtschaftliche Bild; durch die Lage in der Soester Börde kann ertragreich geerntet werden, weswegen noch viele Bauernhöfe existieren. In zwei Gewerbegebieten finden sich jedoch auch andere Betriebe, wie zum Beispiel ein Produktions- und Vertriebsunternehmen für Computer. Der florierende Tourismus bietet ebenfalls Arbeitsmöglichkeiten, auch in der Gastronomie. Die Anbindung an die Bundesstraßen B229 und B516, sowie die Bundesautobahn A44 ermöglichen es nicht nur Touristen, die Stadt bequem zu erreichen. In Möhnesee gibt es vier Schulen, eine Zweigstelle der Volkshochschule Soest bietet Möglichkeiten der Erwachsenenbildung. Besonders schön sind Radtouren um den Möhnesee und zur Talsperre.
Das Durchschnittsgehalt für Betriebswirt (BA) - Verwaltung und Organisation in Möhnesee beträgt 3.583,32 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.583,32 | € 3.583,32 | € 3.583,32 |
Netto | € 1.967,14 | € 1.967,14 | € 1.967,14 |
Betriebswirte und Betriebswirtinnen (BA) für Verwaltung und Organisation sind in unterschiedlichen Betrieben in allen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft tätig. Sie kümmern sich um den sinnvollen und reibungslosen Verwaltungs- und Organisationsablauf in ihrem Bereich oder in ihrem Betrieb.
Zu ihren Arbeitsgebieten gehören Produktion und Logistik, Investition und Finanzierung, Personal, Marketing, Strategisches Management, Projektmanagement und Organisation. Durch Kosten- und Innovationsdruck müssen zeitgemäße Steuerungskonzepte entwickelt und ökonomische Elemente und Methoden eingesetzt werden. Hierbei prüfen sie die Organisation des Aufbaus und Ablaufs sowie die verschiedenen Verwaltungsvorgänge im Betrieb. Sie analysieren die entsprechenden betrieblichen Konzepte und erarbeiten Verbesserungsmöglichkeiten .
Die Gehäter Betriebswirt (BA) - Verwaltung und Organisation basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden