Die Gehälter in Düsseldorf
Düsseldorf liegt im Zentrum des Rhein - Ruhrgebietes und ist in vielen Bereichen ein führender Standort in Deutschland. Die Modebranche hat hier ihren Hauptsitz in Deutschland. Auch viele Unternehmen, die in der Werbung tätig sind, sind hier ansässig. Auf dem Messegelände Düsseldorf werden alljährlich internationale Messen veranstaltet. Als Finanzzentrum und Börseplatz haben auch viele Finanzdienstleistungsunternehmen hier ihren Sitz. Auch Unternehmen der Fahrzeug-, Maschinen- und Telekommunikationsindustrie sind in der Stadt tätig, sowie einige Medienunternehmen. Der Flughafen der Stadt gehört zu den Größten in Deutschland, doch auch über den Hafen am Rhein werden Personen und Güter transportiert. Auch an das Bahn- und Autobahnnetz ist Düsseldorf gut angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Betriebswirt (BA) - Verwaltung und Organisation in Düsseldorf beträgt 3.013,34 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.860,00 | € 3.166,67 | € 3.013,34 |
Netto | € 1.967,69 | € 2.069,52 | € 2.018,61 |
Betriebswirte und Betriebswirtinnen (BA) für Verwaltung und Organisation sind in unterschiedlichen Betrieben in allen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft tätig. Sie kümmern sich um den sinnvollen und reibungslosen Verwaltungs- und Organisationsablauf in ihrem Bereich oder in ihrem Betrieb.
Zu ihren Arbeitsgebieten gehören Produktion und Logistik, Investition und Finanzierung, Personal, Marketing, Strategisches Management, Projektmanagement und Organisation. Durch Kosten- und Innovationsdruck müssen zeitgemäße Steuerungskonzepte entwickelt und ökonomische Elemente und Methoden eingesetzt werden. Hierbei prüfen sie die Organisation des Aufbaus und Ablaufs sowie die verschiedenen Verwaltungsvorgänge im Betrieb. Sie analysieren die entsprechenden betrieblichen Konzepte und erarbeiten Verbesserungsmöglichkeiten .
Die Gehäter Betriebswirt (BA) - Verwaltung und Organisation basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden