Die Gehälter in Würzburg
Die bayrische Stadt Würzburg, die auch Bischofssitz ist, verfügt mit der Würzburger Residenz über ein UNESCO Weltkulturerbe. Die Universitätsstadt Würzburg ist mit zahlreichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ein wichtiger Bildungs- und Wissenschaftsstandort. Auch die Maschinenbauindustrie spielt eine große Rolle in der Stadt. Auch Handel und Dienstleistungen sind stark ausgeprägt. Mehrere Rundfunksender sind in Würzburg ansässig und berichten von hier aus. Auch der Tourismus ist ein nicht unbedeutender wirtschaftlicher Faktor in der Stadt. Würzburg verfügt über zahlreiche, interessante Bauwerke und Sehenswürdigkeiten. Das kulturelle Leben wird durch Veranstaltungen, Theateraufführungen und Museumsausstellungen belebt. Die Stadt bildet einen Knotenpunkt des Autobahnsystems und ist auch an das Schienennetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Maschinentechnik (Werkzeugbau) in Würzburg beträgt 3.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.000,00 | € 3.500,00 | € 3.250,00 |
Netto | € 2.110,54 | € 2.385,13 | € 2.247,84 |
Das Aufgabengebiet eines Technikers bzw. einer Technikerin für Maschinenbau im Bereich Werkzeugtechnik umfasst vor allem den Entwurf, die Planung und anschließende Fertigung von Betriebsmitteln oder Werkzeugen, Maschinen und Formen, die in diversen Bereichen der Wirtschaft Verwendung finden.
Ferner sind sie als qualifizierte Praktiker auch für deren Instandhaltung bzw. Reparatur der Gerätschaften zuständig. Ein weiterer wesentlicher Punkt ihrer Tätigkeit sind die Beratung im Anwenderbereich sowie büroorganisatorische Aufgaben wie etwa die Erstellung von Angeboten für Kunden. Techniker bzw. Technikerinnen für Maschinentechnik im Werkzeugbau arbeiten in Firmen des Metall- und Maschinenbaus, wozu zum Beispiel auch Industriebetriebe gehören, die optische Geräte .
Die Gehäter Techniker - Maschinentechnik (Werkzeugbau) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden