Die Gehälter in Espelkamp
Im Bundeslandes Nordrhein-Westfalen befindet sich die östlich gelegene Stadt Espelkamp. Espelkamp gehört dem Kreis Minden-Lübbecke an, welcher an der Ostwestfalen-Lippe den Regierungsbezirk Detmold einschließt. Früher waren viele Teile des nord-westfälischen Stadtgebietes von Flüchtlingen, die der russischen Besatzungszone angehörten, sowie von Spätaussiedlern aus Kasachstan und anderen osteuropäischen Staaten besetzt. Somit begründet sich die Benennung vieler Straßennamen, die nach den Heimatgebieten der zugezogenen Bevölkerung benannt wurden. Espelkamp hat unter anderem auch viele kulturelle Sehenswürdigkeiten. Das bereits restaurierte "neue Theater" zeichnet Espelkamp durch sein vielfältiges Angebot aus. Das ehemalige Wasserschloss "Ellerburg" im Kreis Minden-Kübbecke, Wasserstraßen und Häfen sowie dort ansässige Unternehmen machen Espelkamp zu einem wichtigen Wirtschaftsstandort.
Das Durchschnittsgehalt für Techniker - Maschinentechnik (Werkzeugbau) in Espelkamp beträgt 3.250,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.000,00 | € 3.500,00 | € 3.250,00 |
Netto | € 1.780,32 | € 2.354,74 | € 2.067,53 |
Das Aufgabengebiet eines Technikers bzw. einer Technikerin für Maschinenbau im Bereich Werkzeugtechnik umfasst vor allem den Entwurf, die Planung und anschließende Fertigung von Betriebsmitteln oder Werkzeugen, Maschinen und Formen, die in diversen Bereichen der Wirtschaft Verwendung finden.
Ferner sind sie als qualifizierte Praktiker auch für deren Instandhaltung bzw. Reparatur der Gerätschaften zuständig. Ein weiterer wesentlicher Punkt ihrer Tätigkeit sind die Beratung im Anwenderbereich sowie büroorganisatorische Aufgaben wie etwa die Erstellung von Angeboten für Kunden. Techniker bzw. Technikerinnen für Maschinentechnik im Werkzeugbau arbeiten in Firmen des Metall- und Maschinenbaus, wozu zum Beispiel auch Industriebetriebe gehören, die optische Geräte .
Die Gehäter Techniker - Maschinentechnik (Werkzeugbau) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden