Die Gehälter in Hörstel

Im äußersten Norden des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen liegt Hörstel, welches durch den Zusammenschluss von mehreren Ortschaften entstand. Kulturell bietet Hörstel einiges Sehenswertes, zuallererst ist hier wohl eines der schönsten Schlösser im Münsterland zu nennen: Die Surenburg aus dem 15. Jahrhundert. Aber auch Naturliebhaber kommen nicht zu kurz. In der Umgebung gibt es den Torfmoorsee und mehrere Rad- und Wanderwege. Am bekanntesten ist hier wohl die 100-Schlösser-Route, ein 2000 km langer Radwanderweg durch das Münstertal. Verkehrstechnisch ist die Stadt sehr gut erschlossen, sei es durch die Bahnstrecke Löhne-Rheine oder die Bundesautobahn 30. Zum internationalen Flughafen Münster-Osnabrück sind es nur 20 km. Außerdem liegt Hörstel am Mittellandkanal, der vom Dortmund-Ems-Kanal abzweigt.

Das Durchschnittsgehalt für Steuermann - Binnenschifffahrt in Hörstel beträgt 2.050,00 Euro brutto.


min. € max. € Durchschnitt €
Brutto € 2.000,00 € 2.100,00 € 2.050,00
Netto € 1.329,86 € 1.382,16 € 1.356,01

Der Brutto Netto Rechner für Europa? Der Brutto Netto Rechner für Deutschland

Der Brutto Netto Rechner für Österreich ermittelt für Sie Ihr Netto-Gehalt
Deutsch
Deutsch

Die Gehäter Steuermann - Binnenschifffahrt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.


Stadt Brutto min. €
Aurich, Ostfriesland € 2.000,00
Bad Kötzting € 1.516,67
Berlin € 2.214,68
Bonn € 2.383,33
Briedern € 1.750,00
Buchhorst, Kreis Herzogtum Lauenburg € 2.800,00
Duisburg € 1.905,35
Freudenberg (Baden) € 2.200,00
Großenkneten € 3.055,00
Halberstadt € 1.000,00
Hamburg € 2.058,33
Hämerten € 2.300,00
Hörstel € 2.000,00
Koblenz am Rhein € 3.011,67
Lehre € 2.300,00
Lohmar, Rheinland € 2.500,00
Marktbreit € 8.717,00
München € 2.300,00
Neckargemünd € 2.500,00
Neuenstadt am Kocher € 2.600,00
Ochtendung € 1.900,00
Rheda-Wiedenbrück € 2.466,67
Rostock € 1.733,33
Rüdersdorf bei Berlin € 1.000,00
Schorfheide € 1.036,75
Stuttgart € 1.217,39
Vechta € 2.175,00
Wiesloch € 2.000,00
Wörth am Main € 2.654,17



* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden