Die Gehälter in Bensheim
Die Stadt Bensheim liegt im Süden Hessens und ist durch die Bundesstraßen B3 und B47, sowie die Bundesautobahnen A5 und A67 gut an das deutsche Straßennetz angebunden. Intercity und regionale Zugverbindungen halten an den Bahnhöfen in Bensheim. Nur 50 Kilometer entfernt liegt der Flughafen Frankfurt am Main. Große Unternehmen der verschiedensten Branchen sind in Bensheim angesiedelt - und bieten Lehr- und Arbeitsstellen in unterschiedlichen Bereichen der produzierenden Industrie, der Dienstleistung oder des Handels. Ein großer Betrieb, der Zubehör für Zahnarztpraxen herstellt, ist Hauptarbeitgeber in der Region. Neben Grund-, Haupt- und Realschulen, Gesamtschule und Gymnasien findet sich auch ein Berufsbildungszentrum in Bensheim.
Das Durchschnittsgehalt für Sparkassenzweigstellenleiter in Bensheim beträgt 8.138,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.610,67 | € 11.666,67 | € 8.138,67 |
Netto | € 2.660,91 | € 6.191,73 | € 4.426,32 |
Der Sparkassenzweigstellenleiter bzw. die Sparkassenzweigstellenleiterin sind verantwortlich für alle Vorgänge in einer Sparkassenfiliale.
Dazu zählt die Organisation von Arbeitsabläufen ebenso wie die Bereitstellung, Beschaffung und der Einsatz von technischen Hilfsmitteln. Die Personalplanung und der Personaleinsatz fällt auch in seinen bzw. ihren Verantwortungsbereich, sie wählen neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus. Sie überwachen die Buchung aller Geschäftsvorgänge und sind für die Erstellung von Finanzplänen zuständig sowie für die Kostenkalkulation. Der Sparkassenzweigstellenleiter bzw. die Sparkassenzweigstellenleiterin repräsentiert das Unternehmen nach außen, erstellt Werbestrategien und leitet Maßnahmen zu Risikominimierung .
Die Gehäter Sparkassenzweigstellenleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Stadt | Brutto min. € |
Bad Laasphe | € 2.857,14 |
Bensheim | € 4.610,67 |
Bruchsal | € 2.800,00 |
Mülheim an der Ruhr | € 2.708,33 |
Neuss | € 3.414,63 |
Tiefenort | € 3.881,94 |
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden