Die Gehälter in Stadthagen
Stadthagen liegt im Bundesland Niedersachsen, ungefähr 40 km von Hannover entfernt im Landkreis Schaumburg. Im Süden der Stadt findet man die Ausläufer des Weserberglandes, die Brückenberge. Im Nordwesten grenzt der Schaumburger Wald an. Der Name der Stadt wird erstmals 1244 urkundlich erwähnt. Schon 1501 wurde in Stadthagen mit dem Bergbau begonnen, der erst in den 50er Jahren stillgelegt wurde. Während des zweiten Weltkriegs blieb Stadthagen weitgehend von Bombenangriffen verschont. So blieben historische Bauwerke und der Stadtkern vor Zerstörung bewahrt. Diese Gebäude prägen noch heute den Stadtkern von Stadthagen. 1973 wurden einige Gemeinden des Umlandes eingemeindet und erhöhten so die Einwohnerzahlen stark.
Das Durchschnittsgehalt für Soldat auf Zeit - Laufbahngruppe Mannschaft in Stadthagen beträgt 2.007,37 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.881,05 | € 2.133,68 | € 2.007,37 |
Netto | € 1.665,99 | € 1.846,72 | € 1.756,36 |
Der Beruf Soldat/in auf Zeit - Laufbahngruppe Mannschaft unterliegt den vorausgesetzten Bestimmungen gemäß dem Soldatengesetz und der Soldatenlaufbahnverordnung. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht zwingend vorausgesetzt, kann aber entsprechende Vorteile bieten.
Bei angestrebten Mannschaftsdienstgraden innerhalb der Militärmusik gilt als Voraussetzung das Beherrschen mindestens eines Musikinstruments. Des Weiteren muss jeder, der eine Laufbahn mit Mannschaftsdienstgraden im Soldatendienst anstrebt, Deutsche/r im Sinne des deutschen Grundgesetzes sein und sich für mindestens 2 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet haben. Für die Ausübung des Berufs Soldat/in auf Zeit - Laufbahngruppe Mannschaft gelten als weitere Voraussetzungen der Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Vollzeitschulpflicht, sowie das Bestehen des vorgeschriebenen Aufnahmeverfahrens, das an den Zentren für Nachwuchsgewinnung durchgeführt .
Die Gehäter Soldat auf Zeit - Laufbahngruppe Mannschaft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden