Die Gehälter in Wiesloch
Wiesloch liegt im Norden von Baden-Württemberg, ca. 13 km südlich von Heidelberg, im Rhein-Neckar-Kreis. Die Stadt grenzt an die südlichen Ausläufer des kleinen Odenwalds. Die Stadt besteht aus den drei Stadtteilen Wiesloch-Baiertal, Wiesloch-Schattenhausen und Wiesloch. Schon bis in die keltische Zeit um 500 vor Christus lässt sich die Gründung von Wiesloch als Siedlung zurückverfolgen. Im Westen der heutigen Stadt war in den Jahren 120 bis 260 ein römisches Straßendorf mit einigen Gutshöfen. Im Jahr 801 wurde Wiesloch als eine Schenkung des Klosters Lorsch erstmals urkundlich erwähnt. Wiesloch hat ein breites Angebot an Arbeitsmöglichkeiten. Die Stadt bietet viele Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten.
Das Durchschnittsgehalt für Recruiter in Wiesloch beträgt 3.000,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.000,00 | € 3.000,00 | € 3.000,00 |
Netto | € 1.840,79 | € 1.840,79 | € 1.840,79 |
Die Aufgabe des/der Recruiter/in liegt in der Suche und Gewinnung von neuen Mitarbeitern für Unternehmen. Meist arbeitet der/die Recruiter/in im Bereich der Personaldienstleistung.
Dazu können Personaldienstleistungs- und Personalberatungsunternehmen genauso gehören, wie Personalabteilungen von Unternehmen ganz unterschiedlicher Wirtschaftszweige. Der/die Recruiter/in nutzen dafür verschiedene Suchinstrumente, wie zum Beispiel Stellengesuchsdatenbanken, Jobbörsen oder andere Karriere-Portale. Die Formulierung von Stellenanzeigen für Presse, Jobbörsen und Webseiten gehört auch zum Tätigkeitsfeld. Für die Tätigkeit als Recruiter/in wird meist ein betriebswirtschaftliches Studium mit dem Schwerpunkt Personalmanagement vorausgesetzt. Eine Aus- bzw. Weiterbildung sowie Berufserfahrung im Bereich Personalvermittlung bzw. -beratung bietet ebenso Zugangsmöglichkeiten. Die Hauptaufgabe des/der Recruiter/in liegt im Finden von neuen Mitarbeiter/innen, welche den Anforderungen des .
Die Gehäter Recruiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden