Die Gehälter in München
München ist die Hauptstadt und Metropole Bayerns und ein wichtiges Zentrum im Süden von Deutschland. Viele große bayrische, nationale und auch internationale Unternehmen haben ihren Sitz in München. Viele regionale und überregionale Medienunternehmen, aber auch Unternehmen der Hochtechnologie, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des IT-Sektors sind in München tätig. Auch der Tourismus spielt in der Stadt mit ihrem reichhaltigen Kulturangebot eine große Rolle. Auch die Fahrzeug- und Maschinenindustrie stellt ein wichtiges Standbein der Wirtschaft der Stadt dar. München ist auch ein Zentrum der Finanz- und Versicherungswirtschaft. München ist gut an das deutsche Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen, internationalen Flughafen.
Das Durchschnittsgehalt für Recruiter in München beträgt 3.916,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 5.833,33 | € 3.916,67 |
Netto | € 1.297,27 | € 3.279,43 | € 2.288,35 |
Die Aufgabe des/der Recruiter/in liegt in der Suche und Gewinnung von neuen Mitarbeitern für Unternehmen. Meist arbeitet der/die Recruiter/in im Bereich der Personaldienstleistung.
Dazu können Personaldienstleistungs- und Personalberatungsunternehmen genauso gehören, wie Personalabteilungen von Unternehmen ganz unterschiedlicher Wirtschaftszweige. Der/die Recruiter/in nutzen dafür verschiedene Suchinstrumente, wie zum Beispiel Stellengesuchsdatenbanken, Jobbörsen oder andere Karriere-Portale. Die Formulierung von Stellenanzeigen für Presse, Jobbörsen und Webseiten gehört auch zum Tätigkeitsfeld. Für die Tätigkeit als Recruiter/in wird meist ein betriebswirtschaftliches Studium mit dem Schwerpunkt Personalmanagement vorausgesetzt. Eine Aus- bzw. Weiterbildung sowie Berufserfahrung im Bereich Personalvermittlung bzw. -beratung bietet ebenso Zugangsmöglichkeiten. Die Hauptaufgabe des/der Recruiter/in liegt im Finden von neuen Mitarbeiter/innen, welche den Anforderungen des .
Die Gehäter Recruiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden