Unternehmensleitungen lassen sich oft von Versicherungsbetriebswirten und Versicherungsbetriebswirtinnen beraten, wenn es um die Abwicklung und Gestaltung von Versicherungsaufgaben geht. Im Außendienst beraten sie Firmen und Privatkunden und verkaufen Versicherungsleistungen. Im Umgang mit Kunden braucht man für die Tätigkeit ein sicheres und gepflegtes .
Wie viel Dipl.-Betriebswirt (BA) - Versicherung, Ergebnis Dipl.-Betriebswirt (BA) - Versicherung?
Auftreten und Beratungs- und Verkaufstalent. Als Finanzberater und Finanzberaterinnen befassen sie sich mit Formen der Altersvorsorge, mit der Vermögensanlage und verschiedenen Finanzierungen.
Die Gehäter Dipl.-Betriebswirt (BA) - Versicherung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Städten Deutschlands | Brutto min. € |
Arnsberg, Westfalen | € 3.750,00 |
Bergisch Gladbach | € 4.440,87 |
Berlin | € 1.850,00 |
Bonn | € 3.614,91 |
Bremen | € 4.537,00 |
Düsseldorf | € 3.600,00 |
Frankfurt am Main | € 3.192,98 |
Freiburg im Breisgau | € 3.264,33 |
Gelsenkirchen | € 4.550,00 |
Hamburg | € 2.708,33 |
Heidelberg (Neckar) | € 2.800,00 |
Herne, Westfalen | € 2.330,00 |
Hilden | € 2.850,88 |
Kempten (Allgäu) | € 4.459,33 |
Köln | € 3.259,57 |
Ladenburg | € 4.441,67 |
Mannheim, Universitätsstadt | € 6.031,20 |
München | € 2.750,00 |
Nürnberg, Mittelfranken | € 5.100,33 |
Oftersheim | € 2.708,33 |
Ravensburg (Württemberg) | € 1.042,42 |
Rottweil | € 1.517,00 |
Sassenberg, Westfalen | € 3.130,00 |
Stuttgart | € 2.473,68 |
Wiesloch | € 1.230,83 |
Betriebswirte und Betriebswirtinnen für Versicherung sind in Versicherungsunternehmen oder in Versicherungsabteilungen von großen Industrie- und Handelsunternehmen tätig. Weitere Möglichkeiten ergeben sich für sie in Banken, Kreditinstituten und in der Unternehmens- und Public-Relations-Beratung. Sie können sich aber auch selbstständig machen. Um diesen Beruf auszuüben, sollte man ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft mit der Fachrichtung Versicherung vorweisen können, das man an Berufsakademien erwirbt. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden