Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für PR-Fachkraft in Berlin beträgt 3.450,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.000,00 | € 5.900,00 | € 3.450,00 |
Netto | € 785,34 | € 3.633,32 | € 2.209,33 |
Die Hauptaufgabe der PR-Fachkraft liegt in der Planung, Entwicklung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen, die für die Imagepflege von Unternehmen, Organisationen und Kultureinrichtungen in der Öffentlichkeit von großer Wichtigkeit sind. Für die Tätigkeit als PR-Fachkraft sollte ein Studium zum Beispiel der Journalistik, der Kommunikationswissenschaften oder in einem Marketingbereich absolviert sein.
Die PR-Fachkraft ist für den Aufbau oder die Korrektur des Images eines Unternehmens zuständig. Die PR-Fachkraft setzt dabei als Ziel zunächst ein bestimmtes Soll-Image fest und bestimmt den Maßnahmenkatalog zur Umsetzung. Dazu können zum Beispiel Medien- und Produktkampagnen gehören, die Erstellung neuer Logos, Anzeigenschaltungen, Messedarbietungen und Vorträge. Da auch das Internet als Mittel der Außendarstellung genutzt wird, arbeitet die PR-Fachkraft auch bei der inhaltlichen Gestaltung des Webauftrittes mit. Alle getätigten PR-Maßnahmen werden dokumentiert und auf den Erfolg hin .
Die Gehäter PR-Fachkraft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden