Die Gehälter in Selb
Selb ist eine Stadt im Landkreis Wunsiedel im Bundesland Bayern, sie ist gleichzeitig Kreisstadt. Kulturfreunde begeistern sich an den Museen und zahlreichen sehenswerten Bauwerken. Höhepunkt ist dabei die alljährliche Selber Kunstnacht. Wirtschaftlich geprägt ist die Stadt von der Porzellanindustrie. Selb ist europaweit berühmt für sein Porzellan. Außerdem haben sich Betriebe des Maschinen- und Anlagenbaus, der Kunststoffverarbeitung und der Elektrotechnik hier angesiedelt. Die Stadt verfügt mit sämtlichen weiterführenden Schulen und einer großen Anzahl an berufsbildenden Fachschulen über ein hervorragendes Bildungsangebot. Verkehrstechnisch erschlossen ist Selb über die Bundesautobahnen 9 und 93. Prag ist 200 km entfernt und seit dem Fall des Eisernen Vorhangs fungiert die Stadt an der Grenze zu Tschechien als Ausgangspunkt für viele Tagesausflügler in das Nachbarland.
Das Durchschnittsgehalt für Pferdewirt in Selb beträgt 1.160,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.120,00 | € 1.200,00 | € 1.160,00 |
Netto | € 890,68 | € 936,88 | € 913,78 |
Der/die Pferdewirt/in füttert, tränkt und pflegt die ihm/ihr anvertrauten Pferde regelmäßig. Dabei achtet er/sie auf ausreichende Bewegung der Tiere.
Das Sauberhalten von Stall und Ausrüstungsgegenständen und der artgerechte Transport der Pferde gehört auch zu den Aufgaben. Der/die Pferdewirt/in behält immer den Gesundheitszustand der Tiere im Auge und unterstützt den Tierarzt bei der Behandlung. Zudem führt er/sie Nachweise über die Abstammung und die regelmäßigen Impfungen. Der Beruf des/der Pferdewirts/in kann in drei Schwerpunkten ausgeübt werden. Im Bereich Pferdezucht und -haltung züchtet er/sie Pferde, ist für deren Aufzucht verantwortlich und für die Vermarktung der Tiere. Mit dem Schwerpunkt Reiten ist er/sie für die Ausbildung der Tiere verantwortlich und erteilt Reit- und Fahrunterricht. Im Bereich Rennreiten und .
Die Gehäter Pferdewirt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden