Die Gehälter in Oranienburg
Unter anderem zeichnet sich die Stadt Oranienburg aufgrund ihrer hervorragend gestalteten Verkehrsanbindungen aus. So sind z. B. die viel befahrenen Kanalwege (z. B. der Ruppiner Kanal, die Havel, sowie der Oranienburger Kanal oder der Oder-Havel-Kanal), die verschiedenen Autobahnen, Bundesstraßen und darüber hinaus auch diverse Bahnstrecken erwähnenswert, denn dadurch können die umliegenden Gegenden Oranienburgs sehr schnell und sicher erreicht werden. Die Stadt Oranienburg gliedert sich auf in die Bereiche Zehlendorf, Wensickendorf, Sachsenhausen, Schmachtenhagen, Malz, Lehnitz, Germendorf und Friedrichstal. Wissenswert in diesem Zusammenhang ist gleichermaßen, dass Oranienburg an der Havel inmitten von Brandenburg im Landkreis Oberhavel liegt und attraktive berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in einer facettenreichen Umgebung miteinander vereint.
Das Durchschnittsgehalt für Pferdewirt in Oranienburg beträgt 1.029,17 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 866,67 | € 1.191,67 | € 1.029,17 |
Netto | € 687,71 | € 909,29 | € 798,50 |
Der/die Pferdewirt/in füttert, tränkt und pflegt die ihm/ihr anvertrauten Pferde regelmäßig. Dabei achtet er/sie auf ausreichende Bewegung der Tiere.
Das Sauberhalten von Stall und Ausrüstungsgegenständen und der artgerechte Transport der Pferde gehört auch zu den Aufgaben. Der/die Pferdewirt/in behält immer den Gesundheitszustand der Tiere im Auge und unterstützt den Tierarzt bei der Behandlung. Zudem führt er/sie Nachweise über die Abstammung und die regelmäßigen Impfungen. Der Beruf des/der Pferdewirts/in kann in drei Schwerpunkten ausgeübt werden. Im Bereich Pferdezucht und -haltung züchtet er/sie Pferde, ist für deren Aufzucht verantwortlich und für die Vermarktung der Tiere. Mit dem Schwerpunkt Reiten ist er/sie für die Ausbildung der Tiere verantwortlich und erteilt Reit- und Fahrunterricht. Im Bereich Rennreiten und .
Die Gehäter Pferdewirt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden