Die Gehälter in Nürnberg, Mittelfranken
Die Großstadt Nürnberg liegt in Bayern und ist ein wichtiger Standort der Elektrotechnik und des Maschinenbaus. Aber auch die Fahrzeugindustrie ist hier stark vertreten. Einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisten auch die zahlreichen Druckereien der Stadt. Auch Unternehmen aus der Werbung und Medienunternehmen sind hier angesiedelt. Nürnberg ist aber auch High Tech Standort mit vielen Unternehmen der Kommunikationstechnik. Nürnberg verfügt über ein bedeutendes Messezentrum. Nürnberg ist Knotenpunkt wichtiger Verkehrswege und ist daher sehr gut an das Schienen und Straßennetz angebunden. Die Stadt verfügt über ein U-Bahn und Straßenbahnnetz, sowie zahlreiche Buslinien, die die Punkte innerhalb der Stadt verbinden. Auch ein internationaler Flughafen ist vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für Patentanwaltsfachangestellte in Nürnberg, Mittelfranken beträgt 2.816,24 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.191,67 | € 4.440,80 | € 2.816,24 |
Netto | € 672,82 | € 2.844,56 | € 1.758,69 |
Die Ausbildung zum/r Patentanwaltsfachangestellten ist gemäß des deutschen Berufsbildungsgesetzes ein offizieller und anerkannter Ausbildungsberuf. Sehr viele Jugendliche entscheiden sich für eine solche Ausbildung.
Die Dauer der Ausbildung zum/r Patentanwaltsfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre und endet mit einer entsprechenden Prüfung. Diese beinhaltet sowohl einen mündlichen als auch einen schriftlichen Teil. Als Patentanwaltsfachangestellte/r arbeitet man dem Patentanwalt zu, sodass dieser sich um die wesentlichen Dinge seines Berufsalltages kümmern kann. Zur Aufgabe eines/r Patentanwaltsfachangestellten gehört es demnach, dass man die Vorarbeit verschiedener Angelegenheiten leistet. Hierzu gehört unter anderem die Vereinbarung von Terminen, die Bearbeitung der eingehenden .
Die Gehäter Patentanwaltsfachangestellte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden