Die Gehälter in Neukirchen, Knüllgeb.
Das Durchschnittsgehalt für Patentanwaltsfachangestellte in Neukirchen, Knüllgeb. beträgt 2.475,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.475,00 | € 2.475,00 | € 2.475,00 |
Netto | € 1.586,12 | € 1.586,12 | € 1.586,12 |
Die Ausbildung zum/r Patentanwaltsfachangestellten ist gemäß des deutschen Berufsbildungsgesetzes ein offizieller und anerkannter Ausbildungsberuf. Sehr viele Jugendliche entscheiden sich für eine solche Ausbildung.
Die Dauer der Ausbildung zum/r Patentanwaltsfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre und endet mit einer entsprechenden Prüfung. Diese beinhaltet sowohl einen mündlichen als auch einen schriftlichen Teil. Als Patentanwaltsfachangestellte/r arbeitet man dem Patentanwalt zu, sodass dieser sich um die wesentlichen Dinge seines Berufsalltages kümmern kann. Zur Aufgabe eines/r Patentanwaltsfachangestellten gehört es demnach, dass man die Vorarbeit verschiedener Angelegenheiten leistet. Hierzu gehört unter anderem die Vereinbarung von Terminen, die Bearbeitung der eingehenden .
Die Gehäter Patentanwaltsfachangestellte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden