Die Dauer der Ausbildung zum/r Patentanwaltsfachangestellten dauert in der Regel drei Jahre und endet mit einer entsprechenden Prüfung. Diese beinhaltet sowohl einen mündlichen als auch einen schriftlichen Teil. Als Patentanwaltsfachangestellte/r arbeitet man dem Patentanwalt zu, sodass dieser sich um die wesentlichen Dinge seines Berufsalltages kümmern kann. Zur Aufgabe eines/r Patentanwaltsfachangestellten gehört es demnach, dass man die Vorarbeit verschiedener Angelegenheiten leistet. Hierzu gehört unter anderem die Vereinbarung von Terminen, die Bearbeitung der eingehenden .
Wie viel Patentanwaltsfachangestellte, Ergebnis Patentanwaltsfachangestellte?
und ausgehenden Post, das Schreiben von Schriftsätzen sowie viele weitere Dinge, die dem Anwalt den Arbeitsablauf erleichtern. Ein/e Patentanwaltsfachangestellte/r sollte beispielsweise auch in der Lage sein, die Buchführung selbstständig abzuwickeln.
Die Gehäter Patentanwaltsfachangestellte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Wer sich dazu entscheidet, diesen Beruf zu erlernen, der kann sich anschließend nicht nur in einer herkömmlichen Kanzlei, sondern beispielsweise auch beim Bundespatentgericht bewerben. Auch beim Patentamt kann ein/e gute/r Patentanwaltsfachangestellte/r anschließend arbeiten. Für den Einsatz in den beiden genannten Einrichtungen werden allerdings immer nur die besten Auszubildenden eingestellt. Dies ist auch nicht ohne Grund so, schließlich möchte man sich hier darauf verlassen, dass der neue Angestellte auch wirklich etwas kann. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden