Die Gehälter in Werne
Die Stadt Werne befindet sich direkt an der Lippe und gehört zu dem Landkreis Unna in Nordrhein-Westfalen. In den letzten Jahren hat man sich in Werne in erster Linie auf die verschiedenen Bereiche der Infrastruktur konzentriert und so handelt es sich hierbei heute einmal mehr um einen Ort, der ideal an die verschiedensten Verkehrsknotenpunkte angebunden ist. Auf Grund der Lage von Werne hat sich in den letzten Jahren eine Vielzahl von Unternehmen in dem Ort niedergelassen. Hierbei handelt es sich vor allem um Zweigstellen international tätiger Unternehmen, wie zum Beispiel Betriebe der Stromversorgung. Ein Großteil der Einwohner verfügt so auch direkt in dem Ort über einen Arbeitsplatz.
Das Durchschnittsgehalt für Metallwerker (feinschlosserisch,werkzeugmaschinenorient.) in Werne beträgt 2.281,41 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.183,33 | € 2.379,49 | € 2.281,41 |
Netto | € 1.477,45 | € 1.715,01 | € 1.596,23 |
Metallwerker bzw. Metallwerkerinnen (feinschlosserisch, werkzeugmaschinenorientiert) sind hauptsächlich mit der Bearbeitung von Werkstücken und Bauteilen entweder manuell oder maschinell beschäftigt.
Sie sind für das Montieren von Maschinen und Anlagen zuständig. Daneben prüfen sie Teile mit Messgeräten und montieren verschiedene Baugruppen. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Wartung und ständige Instandsetzung; hierbei stehen Tätigkeiten praktischer Art im Vordergrund. Die Ausbildung ist nicht von einem schulischen Bildungsabschluss abhängig. Um eine Ausbildung zur Metallwerkerin oder zum Metallwerker zu erhalten, sollten allerdings die Grundrechenarten sowie Flächen- und Raumberechnung beherrscht werden. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre. Während der Ausbildung werden Kenntnisse im Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen, Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen und Zeichnungen, Warten .
Die Gehäter Metallwerker (feinschlosserisch,werkzeugmaschinenorient.) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden