Die Gehälter in Umkirch
Urkundlich erwähnt wird Umkirch zum ersten Mal 1087, aber bereits zur Römerzeit gab es hier eine nachgewiesene Siedlung. Über die Jahrhunderte war der Ort durch die Landwirtschaft geprägt und hat sich bis heute einen dörflichen Ortskern bewahrt. Die reizvolle Landschaft des Breisgaus bietet vielfältige Möglichkeiten, Ruhe und Erholung abseits von Alltag und Stress zu finden und die zahlreichen Vereine laden ein zu musischem, sportlichem oder sozialem Engagement. Das vielfältige Angebot der in unmittelbarer Nähe gelegen Stadt Freiburg liegt quasi vor der Haustür. In den Gewerbegebieten gibt es zahlreiche kleine und mittelständische Unternehmen, die die gute Infrastruktur und gute Verkehranbindung zu schätzen wissen.
Das Durchschnittsgehalt für Metallwerker (feinschlosserisch,werkzeugmaschinenorient.) in Umkirch beträgt 2.982,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.982,00 | € 2.982,00 | € 2.982,00 |
Netto | € 2.092,98 | € 2.092,98 | € 2.092,98 |
Metallwerker bzw. Metallwerkerinnen (feinschlosserisch, werkzeugmaschinenorientiert) sind hauptsächlich mit der Bearbeitung von Werkstücken und Bauteilen entweder manuell oder maschinell beschäftigt.
Sie sind für das Montieren von Maschinen und Anlagen zuständig. Daneben prüfen sie Teile mit Messgeräten und montieren verschiedene Baugruppen. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Wartung und ständige Instandsetzung; hierbei stehen Tätigkeiten praktischer Art im Vordergrund. Die Ausbildung ist nicht von einem schulischen Bildungsabschluss abhängig. Um eine Ausbildung zur Metallwerkerin oder zum Metallwerker zu erhalten, sollten allerdings die Grundrechenarten sowie Flächen- und Raumberechnung beherrscht werden. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre. Während der Ausbildung werden Kenntnisse im Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen, Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen und Zeichnungen, Warten .
Die Gehäter Metallwerker (feinschlosserisch,werkzeugmaschinenorient.) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden