Die Gehälter in Regensburg
Die bayrische Stadt Regensburg, deren Altstadt zum UNESCO Welterbe zählt, ist ein kulturelles, aber auch ein wirtschaftliches Zentrum der Region. Neben den vielen denkmalgeschützten Bauwerken in der Innenstadt, bieten auch Theater, Museen und Musikdarbietungen kulturelle Abwechslung. Die Universitätsstadt bietet zahlreiche Bildungs- und Arbeitsplätze für die Gemeinden im Umkreis. Regensburg ist ein wichtiger Standort der Fahrzeugindustrie, profiliert sich aber auch im Maschinenbau und in landwirtschaftsnahen Bereichen. In Regensburg gibt es aber auch einige Einrichtungen der Hochtechnologie. Regensburg bildet einen Knoten des Autobahnnetzes und besitzt auch einen Bahnhof. Auch der große Donauhafen spielt vor allem beim Frachtumschlag eine bedeutende, wirtschaftliche Rolle für die Region.
Das Durchschnittsgehalt für Marketingfachmann in Regensburg beträgt 3.727,59 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.333,33 | € 5.121,84 | € 3.727,59 |
Netto | € 1.564,79 | € 2.789,67 | € 2.177,23 |
Für den Beruf Marketingfachmann/-frau ist ein betriebswirtschaftliches Studium, dessen Schwerpunkt im Bereich Marketing liegt, vorausgesetzt. Eine Weiterbildung im kaufmännischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht ermöglicht ebenfalls den Zugang zu dem Beruf Marketingfachmann/-frau.
Der/die Marketingfachmann/-frau sollte Kenntnisse im Projektmanagement haben und über fundierte Englischkenntnisse für Tätigkeiten im internationalen Bereich verfügen. Für die Finanzplanung, die von den Marketingfachleuten durchgeführt wird, ist ein mathematisches und analytisches Zahlenverständnis notwendig, um die entsprechenden Konzeptionen auszuarbeiten. Ein sicheres Auftreten und die Fähigkeit, sich durchzusetzen, sind ebenso wichtig wie Kommunikationsstärke und Kreativität. Der/die Marketingfachmann/-frau kann in vielen Wirtschaftsbranchen beschäftigt werden und .
Die Gehäter Marketingfachmann basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden