Die Gehälter in Bielefeld
Die Großstadt Bielefeld ist ein wichtiges Zentrum der deutschen Nahrungs- und Genussmittelindustrie. Zahlreiche namhafte Hersteller der Lebensmittelindustrie produzieren hier. Auch einige Maschinenbauunternehmen, sowie Unternehmen der Pharmaindustrie und Handelsbetriebe sind hier ansässig. In der sehenswerten Altstadt finden sich zahlreiche Veranstaltungsorte, wo Theater- und Musikdarbietungen aufgeführt werden. Auch sonst ist das Kultur- und Kunstangebot der Stadt reichhaltig. Bielefeld ist mit mehreren Hochschulen auch ein wichtiges Bildungszentrum. Der Bahnhof und der Anschluss an das Autobahnnetz sind wichtige Bestandteile der Verbindungen zum Nah- und Fernverkehr. Der öffentliche Verkehr innerhalb der Stadt Bielefeld stützt sich auf den Pkw Verkehr, sowie auf die Stadtbahn und das Busliniennetz.
Das Durchschnittsgehalt für Marketingfachmann in Bielefeld beträgt 2.529,26 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 541,67 | € 4.516,84 | € 2.529,26 |
Netto | € 398,81 | € 2.652,95 | € 1.525,88 |
Für den Beruf Marketingfachmann/-frau ist ein betriebswirtschaftliches Studium, dessen Schwerpunkt im Bereich Marketing liegt, vorausgesetzt. Eine Weiterbildung im kaufmännischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht ermöglicht ebenfalls den Zugang zu dem Beruf Marketingfachmann/-frau.
Der/die Marketingfachmann/-frau sollte Kenntnisse im Projektmanagement haben und über fundierte Englischkenntnisse für Tätigkeiten im internationalen Bereich verfügen. Für die Finanzplanung, die von den Marketingfachleuten durchgeführt wird, ist ein mathematisches und analytisches Zahlenverständnis notwendig, um die entsprechenden Konzeptionen auszuarbeiten. Ein sicheres Auftreten und die Fähigkeit, sich durchzusetzen, sind ebenso wichtig wie Kommunikationsstärke und Kreativität. Der/die Marketingfachmann/-frau kann in vielen Wirtschaftsbranchen beschäftigt werden und .
Die Gehäter Marketingfachmann basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden