Die Gehälter in Schwanau
Die Gemeinde Schwanau liegt im Ortenaukreis in Baden-Württemberg. Über die Bundesautobahn A5 und die Bundesstraße B36 kann der Kraftverkehr die Gemeinde gut erreichen und auch regional und überregional wieder verlassen. Neben einem großen Konzern, der Tunnelbohrmaschinen produziert, finden sich einige andere Unternehmen aus Handwerk und Einzelhandel, in denen man Arbeit oder eine Lehrstelle finden kann. Bis zum qualifizierenden Hauptschulabschluss kann man seine Schulbildung in Schwanau selbst abschließen; für den Besuch weiterführender Schulen müssen die Schüler das Umland aufsuchen. Die Nähe zum Rhein, und somit auch zu Frankreich bietet einige Möglichkeiten, die Freizeit in und um Schwanau abwechslungsreich und aktiv zu gestalten.
Das Durchschnittsgehalt für Konstruktionsmechaniker - Metall- und Schiffbautechnik in Schwanau beträgt 1.650,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 700,00 | € 2.600,00 | € 1.650,00 |
Netto | € 568,00 | € 1.648,83 | € 1.108,42 |
In dem Beruf Konstruktionsmechaniker/in - Metall- und Schiffbautechnik gibt es heutzutage keine Ausbildungsmöglichkeiten mehr. Der entsprechende Nachfolgeausbildungsberuf lautet Konstruktionsmechaniker/in.
Der/die Konstruktionsmechaniker/in - Metall- und Schiffbautechnik stellt Bauteile, Schiffe und Konstruktionen aus Metall her und übernimmt die entsprechende Instandsetzung und Montage. Die Herstellung dieser meist überdimensionalen Bauteile und Konstruktionen werden von dem/r Konstruktionsmechaniker/in - Metall- und Schiffbautechnik anhand der vorgegebenen Konstruktionspläne gefertigt und im Anschluss mittels verschiedener Techniken wie Schweißen zusammengefügt und entsprechend fest miteinander verbunden. Die von den Konstruktionsmechanikern/innen - Metall- und Schiffbautechnik gefertigten Bauteile dienen nicht nur zur Herstellung und Instandsetzung von Schiffen im Schiffbau, der/die Konstruktionsmechaniker/in .
Die Gehäter Konstruktionsmechaniker - Metall- und Schiffbautechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden