Die Gehälter in Dorsten
Die Stadt Dorsten liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Sie gehört zum Regierungsbezirk Münster. Sehr lange Zeit war es so, dass in Dorsten der Bergbau vorherrschte. Dies ist inzwischen nicht mehr der Fall. Vor allem Dienstleistungsunternehmen sind inzwischen hier angesiedelt und sorgen für die wirtschaftliche Stabilität der Stadt. Auch Unternehmen des Maschinenbaus, der Metall- und der Textilindustrie befinden sich hier zur Genüge. Die Stadt Dorsten verfügt über sehr viele Schulen, unter anderem auch über eine Volkshochschule. In Dorsten gibt es ein Freizeitbad, was auch über die Stadtgrenzen hinaus sehr beliebt ist. Auch verschiedene Museen und diverse Bauwerke ziehen regelmäßig Besucher an.
Das Durchschnittsgehalt für Konstruktionsmechaniker - Metall- und Schiffbautechnik in Dorsten beträgt 2.388,57 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.920,00 | € 2.857,14 | € 2.388,57 |
Netto | € 1.495,17 | € 2.233,57 | € 1.864,37 |
In dem Beruf Konstruktionsmechaniker/in - Metall- und Schiffbautechnik gibt es heutzutage keine Ausbildungsmöglichkeiten mehr. Der entsprechende Nachfolgeausbildungsberuf lautet Konstruktionsmechaniker/in.
Der/die Konstruktionsmechaniker/in - Metall- und Schiffbautechnik stellt Bauteile, Schiffe und Konstruktionen aus Metall her und übernimmt die entsprechende Instandsetzung und Montage. Die Herstellung dieser meist überdimensionalen Bauteile und Konstruktionen werden von dem/r Konstruktionsmechaniker/in - Metall- und Schiffbautechnik anhand der vorgegebenen Konstruktionspläne gefertigt und im Anschluss mittels verschiedener Techniken wie Schweißen zusammengefügt und entsprechend fest miteinander verbunden. Die von den Konstruktionsmechanikern/innen - Metall- und Schiffbautechnik gefertigten Bauteile dienen nicht nur zur Herstellung und Instandsetzung von Schiffen im Schiffbau, der/die Konstruktionsmechaniker/in .
Die Gehäter Konstruktionsmechaniker - Metall- und Schiffbautechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden