Die Gehälter in Wiesbaden
Die Kurstadt Wiesbaden ist mit zahlreichen Thermalquellen sehr stark vom Tourismus geprägt. Neben den zahlreichen Kurgästen kommen die Besucher vor allem auch wegen des reichhaltigen Kulturangebotes, das durch Museen, Veranstaltungen, und Theater geprägt ist, sowie aufgrund der vielen Sehenswürdigkeiten der Stadt. Überdies hinaus befinden sich zahlreiche Verwaltungsstellen und Institutionen in der Stadt. Außerdem ist die Medienlandschaft in der Stadt sehr stark vertreten. Die Einflüsse der Weinbauregion wirken sich auch auf die Gastronomie aus. Wiesbaden verfügt über ein dichtes Busliniennetz und ist per Autobahn und Schiene an das Fernstraßennetz angeschlossen. Auch ein Hafen ist vorhanden, der jedoch einen geringeren Stellenwert einnimmt.
Das Durchschnittsgehalt für Kindergärtnerinnen, Kinderpflegerinnen in Wiesbaden beträgt 1.662,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.100,00 | € 2.224,00 | € 1.662,00 |
Netto | € 843,99 | € 1.585,79 | € 1.214,89 |
Der Beruf der Kindergärtner/innen ist heute durch die Berufsbezeichnung als Erzieher/in abgelöst, da neben der Betreuung der ihnen anvertrauten Kinder ebenso erzieherische Aspekte in die Betreuung einfließen. In der Regel kümmern sich in den Kindergärten die Kindergärter und Kindergärtnerinnen um Kinder zwischen 3 und 6 Jahren.
Neben spielerischen Beschäftigungen achten die Kindergärtnerinnen auf die entsprechende altersgemäße Förderung, um das Kind mit vorbereitendem Wissen für die Schule auszustatten. Durch spielerisches Lernen und Ausflüge in die Natur sowie viel Bewegung auf den kindergarteneigenen Spielplätzen sorgen Kindergärtner und Kindergärtnerinnen für einen abwechslungsreichen Tag der Kinder. Kindergärter/innen erledigen auch verwaltungstechnische Aufgaben und die Organisation innerhalb des Kindergartens. Als Ansprechpartner für die Eltern können sie Auskunft über Lernfortschritte und Verhalten der Kinder geben. Der Beruf .
Die Gehäter Kindergärtnerinnen, Kinderpflegerinnen basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden