Die Gehälter in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main war schon immer ein wirtschaftliches Zentrum in Deutschland. Heutzutage ist Frankfurt vor allem ein wichtiges und international bedeutendes Finanzzentrum und Börsenplatz. Aber auch viele andere nationale und internationale Unternehmen des Handels und des Dienstleistungssektors setzen auf die gute Infrastruktur in Frankfurt am Main und sind deshalb auch hier vertreten. Das Messezentrum Frankfurt ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor und zieht regelmäßig zahlreiche Aussteller und Besucher aus dem In- und Ausland an. Auch der IT-Sektor ist in Frankfurt stark vertreten. Der Flughafen gehört zu den größten der Welt und sorgt neben Bahn, Rheinschifffahrt und Autobahn für die nationale und internationale Verkehrsanbindung.
Das Durchschnittsgehalt für Kindergärtnerinnen, Kinderpflegerinnen in Frankfurt am Main beträgt 1.859,47 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 968,94 | € 2.750,00 | € 1.859,47 |
Netto | € 771,76 | € 1.710,50 | € 1.241,13 |
Der Beruf der Kindergärtner/innen ist heute durch die Berufsbezeichnung als Erzieher/in abgelöst, da neben der Betreuung der ihnen anvertrauten Kinder ebenso erzieherische Aspekte in die Betreuung einfließen. In der Regel kümmern sich in den Kindergärten die Kindergärter und Kindergärtnerinnen um Kinder zwischen 3 und 6 Jahren.
Neben spielerischen Beschäftigungen achten die Kindergärtnerinnen auf die entsprechende altersgemäße Förderung, um das Kind mit vorbereitendem Wissen für die Schule auszustatten. Durch spielerisches Lernen und Ausflüge in die Natur sowie viel Bewegung auf den kindergarteneigenen Spielplätzen sorgen Kindergärtner und Kindergärtnerinnen für einen abwechslungsreichen Tag der Kinder. Kindergärter/innen erledigen auch verwaltungstechnische Aufgaben und die Organisation innerhalb des Kindergartens. Als Ansprechpartner für die Eltern können sie Auskunft über Lernfortschritte und Verhalten der Kinder geben. Der Beruf .
Die Gehäter Kindergärtnerinnen, Kinderpflegerinnen basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden