Die Gehälter in Papenburg
Die Stadt Papenburg liegt an der Ems, in Niedersachsen, etwa 15 Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt. Besonders bekannt ist die Stadt durch eine große Werft, die Kreuzfahrtschiffe produziert. Neben dem Schiffbau bieten Automobilteile-Produktion, Tourismus, Textilindustrie und andere Branchen Ausbildungsstellen und Arbeitsplätze. In mehreren Industriegebieten, sowie am Seehafen haben sich größere und mittelständische Unternehmen aller Art angesiedelt. Zwei Bundesstraßen, die B70 und die B401, sowie die nah gelegene A31 machen die Stadt gut erreichbar. Der Emslandexpress sorgt für eine regelmäßige Schienenanbindung. Neben mehreren grundversorgenden Schulen von der Grundschule bis zum Gymnasium finden sich in Papenburg berufsbildende Schulen, zum Beispiel für die Bereiche Hauswirtschaft und Sozialpädagogik sowie eine Jagdschule.
Das Durchschnittsgehalt für Kaufmann im Einzelhandel - Küchenhandel in Papenburg beträgt 2.500,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 3.000,00 | € 2.500,00 |
Netto | € 1.552,84 | € 2.140,14 | € 1.846,49 |
Eine Kauffrau oder ein Kaufmann im Einzelhandel die/der sich auf Küchenhandel spezialisiert hat, kauft Küchenmöbel und -geräte ein und veräußert diese an Kunden. Da sich im Handel der Gewinn aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis ergibt, ist ein kostengünstiger Wareneinkauf überlebenswichtig.
Der komplette Vorgang wie Auswahl der Waren, Preisvergleiche, Wahl des Lieferanten, Annahme von Lieferungen und Prüfung der Qualität gehört zu ihren Aufgaben. Im Verkauf geht es darum, Kundinnen und Kunden freundlich und kompetent zu beraten, Preisschilder an die Küchen- und Küchenteile anzubringen und für eine verkaufsfördernde Umgebung zu sorgen, z.B. durch entsprechende Gestaltung der Räume, Belichtung usw. Des Weiteren kommen Aufgaben im Bereich .
Die Gehäter Kaufmann im Einzelhandel - Küchenhandel basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden