Die Gehälter in Nürnberg, Mittelfranken
Die Großstadt Nürnberg liegt in Bayern und ist ein wichtiger Standort der Elektrotechnik und des Maschinenbaus. Aber auch die Fahrzeugindustrie ist hier stark vertreten. Einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisten auch die zahlreichen Druckereien der Stadt. Auch Unternehmen aus der Werbung und Medienunternehmen sind hier angesiedelt. Nürnberg ist aber auch High Tech Standort mit vielen Unternehmen der Kommunikationstechnik. Nürnberg verfügt über ein bedeutendes Messezentrum. Nürnberg ist Knotenpunkt wichtiger Verkehrswege und ist daher sehr gut an das Schienen und Straßennetz angebunden. Die Stadt verfügt über ein U-Bahn und Straßenbahnnetz, sowie zahlreiche Buslinien, die die Punkte innerhalb der Stadt verbinden. Auch ein internationaler Flughafen ist vorhanden.
Das Durchschnittsgehalt für IT-Vertriebsbeauftragte in Nürnberg, Mittelfranken beträgt 4.500,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 7.000,00 | € 4.500,00 |
Netto | € 1.305,97 | € 4.450,85 | € 2.878,41 |
Die/der IT-Vertriebsbeauftragte/r berät die Kunden bei der Auswahl von Hard- und Software und den benötigten Serviceleistungen. Gemeinsam mit den Kunden entwickelt die/der IT-Vertriebsbeauftragte/r individuelle Lösungen.
Die/der IT-Vertriebsbeauftragte/r findet in den Firmen der Hard- und Softwarebranche zum Beispiel in der Softwareentwicklung Arbeitsplätze. In Unternehmensberatungen oder in Ingenieurbüros für technische Fachplanung können sie ebenso gut tätig sein, wie im Handel mit Computern und Software oder bei Unternehmen, welche telekommunikationstechnische Geräte und Anlagen herstellen. Die Ausbildung zur/zum IT-Vertriebsbeauftragte/r erfolgt in Form eines Selbststudiums, welches mit einer Zertifizierung abschließt. Diese wird auch von der Industrie- und Handwerkskammer angekommen. Der Vorbereitungskurs zur Zertifizierung findet in der Regel in Teilzeit statt. Die/der IT-Vertriebsbeauftragte/r .
Die Gehäter IT-Vertriebsbeauftragte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden