Die Gehälter in Frankfurt am Main
Frankfurt am Main war schon immer ein wirtschaftliches Zentrum in Deutschland. Heutzutage ist Frankfurt vor allem ein wichtiges und international bedeutendes Finanzzentrum und Börsenplatz. Aber auch viele andere nationale und internationale Unternehmen des Handels und des Dienstleistungssektors setzen auf die gute Infrastruktur in Frankfurt am Main und sind deshalb auch hier vertreten. Das Messezentrum Frankfurt ist ein wichtiger Wirtschaftsmotor und zieht regelmäßig zahlreiche Aussteller und Besucher aus dem In- und Ausland an. Auch der IT-Sektor ist in Frankfurt stark vertreten. Der Flughafen gehört zu den größten der Welt und sorgt neben Bahn, Rheinschifffahrt und Autobahn für die nationale und internationale Verkehrsanbindung.
Das Durchschnittsgehalt für IT-Vertriebsbeauftragte in Frankfurt am Main beträgt 7.375,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.250,00 | € 12.500,00 | € 7.375,00 |
Netto | € 1.430,86 | € 7.698,38 | € 4.564,62 |
Die/der IT-Vertriebsbeauftragte/r berät die Kunden bei der Auswahl von Hard- und Software und den benötigten Serviceleistungen. Gemeinsam mit den Kunden entwickelt die/der IT-Vertriebsbeauftragte/r individuelle Lösungen.
Die/der IT-Vertriebsbeauftragte/r findet in den Firmen der Hard- und Softwarebranche zum Beispiel in der Softwareentwicklung Arbeitsplätze. In Unternehmensberatungen oder in Ingenieurbüros für technische Fachplanung können sie ebenso gut tätig sein, wie im Handel mit Computern und Software oder bei Unternehmen, welche telekommunikationstechnische Geräte und Anlagen herstellen. Die Ausbildung zur/zum IT-Vertriebsbeauftragte/r erfolgt in Form eines Selbststudiums, welches mit einer Zertifizierung abschließt. Diese wird auch von der Industrie- und Handwerkskammer angekommen. Der Vorbereitungskurs zur Zertifizierung findet in der Regel in Teilzeit statt. Die/der IT-Vertriebsbeauftragte/r .
Die Gehäter IT-Vertriebsbeauftragte basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden