Die Gehälter in Singen (Hohentwiel)
Singen (Hohentwiel) liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Es gehört zum Regierungsbezirk Freiburg. In Singen haben sich in der Vergangenheit zahlreiche große Unternehmen angesiedelt. Jedoch gibt es hier auch einige mittelständische Unternehmen. All diese Unternehmen bieten viele Arbeitsplätze für die Bewohner der Stadt und sorgen für eine ausgeglichene wirtschaftliche Situation Singens. Eines der bekanntesten hier ansässigen Unternehmen ist die Maggi AG. Für Geschichtsinteressierte ist vor allem das Archäologische Hegau-Museum etwas sehr Besonderes. Die frühen Besiedlungen dieses Gebietes lassen sich in diesem Museum nachvollziehen. Jedes Jahr im Juni findet das Singener Stadtfest statt. Es wird mit viel Musik und anderen Unterhaltungsfaktoren gefeiert.
Das Durchschnittsgehalt für Industriemeister - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) in Singen (Hohentwiel) beträgt 4.333,33 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.333,33 | € 4.333,33 | € 4.333,33 |
Netto | € 2.853,12 | € 2.921,33 | € 2.887,23 |
Für die Ausübung des Berufes als Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) wird in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Industriemeister/in - Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt im Bereich Meß-, Steuer- und Regelungstechnik gefordert. Auch Elektrotechnikermeister/innen oder Informationstechnikermeister/innen können in dem Beruf als Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) angestellt werden.
Der/die Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) übernimmt in Betrieben der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik leitende Positionen und verantwortliche Aufgaben in der Planung, Organisation, Fertigung sowie in der Mitarbeiterführung. Neben den regulären Bedingungen und Tätigkeitsfeldern der Industriemeister/innen Elektrotechnik sind die Industriemeister/innen - Elektro .
Die Gehäter Industriemeister - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden