Die Gehälter in Ettlingen
Die Stadt Ettlingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Sie gehört nicht nur zum Landkreis, sondern auch zum Regierungsbezirk Karlsruhe. In der Vergangenheit war in Ettlingen eine große Papierfabrik ansässig, die für die Wirtschaft der Stadt sehr wichtig war. Heute ist hier nur noch eine kleine Papierverarbeitung zu finden, die der Wirtschaft der Stadt dennoch gut tut. Daneben befindet sich in Ettlingen ein IT-Unternehmen, ein Kontaktlinsenhersteller und ein Textil-Unternehmen. In Ettlingen sind einige Schulen ansässig, vor allem für die Allgemeinbildung, also Grundschulen, Realschulen, Förderschulen oder Gymnasien. Kulturelles Highlight der Stadt sind die Aufführungen, die im Ettlinger Schloss stattfinden. Vor allem der Innenhof ist ein begehrter Schauplatz.
Das Durchschnittsgehalt für Industriemeister - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) in Ettlingen beträgt 3.000,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.000,00 | € 3.000,00 | € 3.000,00 |
Netto | € 2.137,62 | € 2.137,62 | € 2.137,62 |
Für die Ausübung des Berufes als Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) wird in der Regel eine abgeschlossene Ausbildung zum/r Industriemeister/in - Elektrotechnik mit dem Schwerpunkt im Bereich Meß-, Steuer- und Regelungstechnik gefordert. Auch Elektrotechnikermeister/innen oder Informationstechnikermeister/innen können in dem Beruf als Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) angestellt werden.
Der/die Industriemeister/in - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) übernimmt in Betrieben der Meß-, Steuer- und Regelungstechnik leitende Positionen und verantwortliche Aufgaben in der Planung, Organisation, Fertigung sowie in der Mitarbeiterführung. Neben den regulären Bedingungen und Tätigkeitsfeldern der Industriemeister/innen Elektrotechnik sind die Industriemeister/innen - Elektro .
Die Gehäter Industriemeister - Elektro (Meß/Steuer/Regelungstechnik) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden