Die Gehälter in Garmisch-Partenkirchen
Garmisch-Partenkirchen liegt im Bundesland Bayern und ist der Kreishauptort des gleichnamigen Landkreises. Schon im Jahr 802 wurde die Siedlung erstmals, als römische Reisestation "Partanum", urkundlich erwähnt. Garmisch-Partenkirchen liegt verkehrstechnisch günstig an der Bahnstrecke München - Garmisch-Partenkirchen. Zugleich ist hier der Ausgangspunkt der Bayrischen Zugspitzenbahn, die streckenweise als Zahnradbahn geführt wird. Die Nähe zur Autobahn A 95 stellt eine günstige Verbindung nach Augsburg und München her. Garmisch-Partenkirchen ist der ideale Ausgangspunkt für Ausflüge in die Alpen. Die Zugspitze und die Alpspitze liegen in unmittelbarer Nähe. Die große Olympiaschanze ist ein sehenswertes Überbleibsel der Olympischen Winterspiele von 1936. Viele nationale und internationale Skiwettkämpfe finden in Garmisch-Partenkirchen statt.
Das Durchschnittsgehalt für Helfer in der Krankenpflege in Garmisch-Partenkirchen beträgt 1.516,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.408,33 | € 1.625,00 | € 1.516,67 |
Netto | € 1.049,34 | € 1.167,71 | € 1.108,53 |
Als Helfer/in in der Krankenpflege ist eine schulische Ausbildung von einem Jahr vorausgesetzt. Diese Ausbildung umfasst im Regelfall auch eine Praxisausbildung in Form von Praktika, die in Altenheimen, Krankenhäusern oder anderen sozialen Einrichtungen absolviert werden.
Der Beruf des/der Helfer/in in der Krankenpflege kann bei sozialen Einrichtungen, in Krankenhäusern, in Kliniken oder auch in Alten- und Pflegeheimen verübt werden. Dabei arbeitet der/die Helfer/in in der Krankenpflege mit dem spezialisierten Pflegepersonal zusammen und übernimmt Aufgaben, um die Patienten und Kranken entsprechend zu unterstützen. Sie helfen den Patienten beim Waschen und Ankleiden oder helfen ihnen, die Mahlzeiten oder Getränke zu sich zu nehmen. Sie können auch in ambulanten Pflegediensten arbeiten, wo ihnen .
Die Gehäter Helfer in der Krankenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden