Die Gehälter in Kall
Die Gemeinde Kall liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen, im Kreis Euskirchen. Die Ortschaft liegt im Natur- und Nationalpark Nordeifel und ist vor allem im Tourismus stark vertreten, was auch an den Arbeitsplätzen spürbar ist. Vor allem in der Gastronomie und der Dienstleistungsbranche lassen sich in der Region Stellen finden. Aber auch in Handelsbetrieben und Unternehmen, die in den beiden Industriegebieten innerhalb des Gemeindegebietes zu finden sind, bieten sich Möglichkeiten. Über die Bundesautobahn A1 und die Bundesstraße B266, sowie die Landesstraße L206 ist der Ort aus jeder Richtung gut erreichbar. Hervorragende Schienenanbindungen und Buslinien versorgen den öffentlichen Personennahverkehr. Neben einem Berufskolleg und einer Volkshochschul-Zweigstelle kann man Schulabschlüsse bis zur Fachoberschulreife hier erreichen.
Das Durchschnittsgehalt für Helfer in der Krankenpflege in Kall beträgt 2.200,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.000,00 | € 2.400,00 | € 2.200,00 |
Netto | € 1.398,84 | € 1.614,85 | € 1.506,85 |
Als Helfer/in in der Krankenpflege ist eine schulische Ausbildung von einem Jahr vorausgesetzt. Diese Ausbildung umfasst im Regelfall auch eine Praxisausbildung in Form von Praktika, die in Altenheimen, Krankenhäusern oder anderen sozialen Einrichtungen absolviert werden.
Der Beruf des/der Helfer/in in der Krankenpflege kann bei sozialen Einrichtungen, in Krankenhäusern, in Kliniken oder auch in Alten- und Pflegeheimen verübt werden. Dabei arbeitet der/die Helfer/in in der Krankenpflege mit dem spezialisierten Pflegepersonal zusammen und übernimmt Aufgaben, um die Patienten und Kranken entsprechend zu unterstützen. Sie helfen den Patienten beim Waschen und Ankleiden oder helfen ihnen, die Mahlzeiten oder Getränke zu sich zu nehmen. Sie können auch in ambulanten Pflegediensten arbeiten, wo ihnen .
Die Gehäter Helfer in der Krankenpflege basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden