Die Gehälter in Bad Bevensen
Die Kleinstadt Bad Bevensen gilt als Kurort. Sie liegt in Niedersachsen. Bad Bevensen gilt als Mineralheilbad und darf seit 1976 das "Bad" als Ortsbezeichnung zu Bevensen anführen. Viele Kliniken und andere Gesundheitseinrichtungen bieten hier den Kurgästen ausgezeichnete Kur- und Erholungsmöglichkeiten an, den Anwohnern aus den umliegenden Ortschaften Arbeitsplätze im medizinischen Fachbereich. Der nächste Bahnhof ist bekannt als "Hundertwasser-Bahnhof" und liegt in Uelzen. Bremen ist innerhalb von einer Stunde mit dem Zug zu erreichen. Die A 250, die A 7 und die A 391 ermöglichen einen perfekten Anschluss an das überregionale Autobahnnetz und führen in alle Richtungen Deutschlands. Kleinere Gewerbebetriebe und Handwerksbetriebe, als auch Einzelhandelsgeschäfte werden meist von den Inhabern selbst betrieben. Stellenangebote gibt es vorwiegend in den medizinischen Fachbereichen.
Das Durchschnittsgehalt für Graf. Zeichner - Gebrauchsgrafik in Bad Bevensen beträgt 4.875,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.875,00 | € 4.875,00 | € 4.875,00 |
Netto | € 3.455,66 | € 3.455,66 | € 3.455,66 |
Bei dem Beruf Graf. Zeichner/in - Gebrauchsgrafik handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf, der 1974 durch den Nachfolgeausbildungsberuf Druckvorlagenhersteller/in ersetzt wurde und heute durch den neuen Ausbildungsberuf Mediengestalter/in Digital-/Printmedien abgelöst ist.
Für die Ausübung des Berufs als Graf. Zeichner/in - Gebrauchsgrafik ist eine Ausbildung in diesem früheren Beruf oder in einem der Nachfolgeberufe erforderlich. Der/die Graf. Zeichner/in - Gebrauchsgrafik ist für die Erstellung von Kopiervorlagen, die auf den Originalvorlagen basieren, verantwortlich. Dabei muss der/die Graf. Zeichner/in - Gebrauchsgrafik sowohl die speziellen Kundenwünsche als auch die jeweiligen drucktechnischen Bedingungen berücksichtigen, um ein perfektes Ergebnis .
Die Gehäter Graf. Zeichner - Gebrauchsgrafik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden