Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Exportleiter in Berlin beträgt 2.897,52 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.857,89 | € 3.937,14 | € 2.897,52 |
Netto | € 1.276,99 | € 2.494,74 | € 1.885,87 |
Der/die Exportleiter/in plant und organisiert den Verkauf von Dienstleistungen und Waren in das Ausland. Alle Exportvorgänge werden von ihm/ihr durchgeführt.
Er/sie handelt immer in den von der Geschäftsleitung festgelegten Vorgaben. Der/die Exportleiter/in finden ihre Arbeitsplätze in allen Industrie- und Handelsbetrieben aber auch in größeren Handwerksbetrieben sowie im Dienstleistungsbereich und bei Interessenvertretungen, Organisationen und Verbänden. Um die von der Geschäftsleitung vorgegebenen Absatzziele zu erreichen, erstellt der/die Exportleiter/in verschiedene Strategien und Konzepte. Diese zielen darauf ab, bestehende Absatzmärkte zu pflegen sowie neue Arbeitsmärkte und -potentiale zu erschließen. Dies geschieht immer in Abstimmung mit der Geschäftsleitung und den Fachabteilungen, wie dem Vertrieb, dem Marketing oder der Produktion. Die Beobachtung der relevanten Märkte gehört auch zu den Aufgaben von dem/der Exportleiter/in, diese Informationen werden benötigt um erfolgreiche Exportstrategien .
Die Gehäter Exportleiter basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden