Die Gehälter in Celle
Celle ist eine Stadt, die sich im deutschen Bundesland Niedersachsen befindet. Sie bildet zugleich den Kern des Landkreises Celle. Das Schlosstheater in Celle zieht Jahr für Jahr sehr viele Menschen an. Immer noch finden hier Veranstaltungen statt. Viele interessante Bauwerke und Parks locken mindestens genauso viele Touristen an, wie die zahlreichen Museen, die es in dieser Stadt gibt. In Celle findet man vor allem Unternehmen der Industrie. Neben dem Maschinenbau ist auch die Nahrungsmittelindustrie ansässig. Die Elektronik- und die Holzindustrie sind hier ebenfalls vorhanden. All diese Unternehmen haben sehr viele Angestellte. Hierdurch geht es nicht nur der Stadt, sondern auch den Bürgern wirtschaftlich recht gut.
Das Durchschnittsgehalt für Elektrotechniker - Gebäudetechnik (Projektierung) in Celle beträgt 3.820,18 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 3.649,12 | € 3.991,23 | € 3.820,18 |
Netto | € 2.556,10 | € 2.747,55 | € 2.651,83 |
Der/die Elektrotechniker/in - Gebäudetechnik (Projektierung) definiert und plant anhand von Kundenwünschen Projekte. Auch die Überwachung der Durchführung gehört zu den Aufgaben des/der Elektrotechniker/in - Gebäudetechnik (Projektierung).
Die produzierten Baugruppen der Gebäudetechnik werden vom/von der Elektrotechniker/in - Gebäudetechnik (Projektierung) an den Kunden übergeben. Der/die Elektrotechniker/in - Gebäudetechnik (Projektierung) hat ein sehr breites Aufgabenfeld. So gehören zum Beispiel der Entwurf von Brandmeldeanlagen und die Ausführung von Stromablaufplänen zum Aufgabengebiet. Vor allem kümmert sich der/die Elektrotechniker/in - Gebäudetechnik (Projektierung) aber um die Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und sanitärtechnischen Anlagen von unterschiedlichen Gebäuden. Der/die Elektrotechniker/in - Gebäudetechnik (Projektierung) ist aber auch für die elektrische Kälte- und Energietechnik verantwortlich. Der/die Elektrotechniker/in .
Die Gehäter Elektrotechniker - Gebäudetechnik (Projektierung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden