Die Gehälter in Castrop-Rauxel
Bei der Stadt Castrop-Rauxel handelt es sich um eine Stadt, die im Bundesland Nordrhein-Westfalen liegt. Sie gehört zum Landkreis Recklinghausen und zum Regierungsbezirk Münster. In der Vergangenheit war die Stadt durch viele Zechen bekannt. Diese wurden jedoch im Laufe der Zeit geschlossen. Die Industrie ist hier nahezu ausgestorben. Die wirtschaftliche Lage wird allein durch die kleinen und mittelständischen Unternehmen der Stadt bestimmt. Auch die Arbeitsmarktsituation richtet sich danach. In Castrop-Rauxel fahren zahlreiche öffentliche Verkehrsmittel. Auch mit dem eigenen PKW fährt es sich hier sehr gut. Castrop-Rauxel kann zudem mit dem Schiff erreicht werden, über den Rhein-Herne-Kanal.
Das Durchschnittsgehalt für Elektrotechniker - Gebäudetechnik (Projektierung) in Castrop-Rauxel beträgt 2.855,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.110,00 | € 3.600,00 | € 2.855,00 |
Netto | € 1.394,76 | € 2.109,98 | € 1.752,37 |
Der/die Elektrotechniker/in - Gebäudetechnik (Projektierung) definiert und plant anhand von Kundenwünschen Projekte. Auch die Überwachung der Durchführung gehört zu den Aufgaben des/der Elektrotechniker/in - Gebäudetechnik (Projektierung).
Die produzierten Baugruppen der Gebäudetechnik werden vom/von der Elektrotechniker/in - Gebäudetechnik (Projektierung) an den Kunden übergeben. Der/die Elektrotechniker/in - Gebäudetechnik (Projektierung) hat ein sehr breites Aufgabenfeld. So gehören zum Beispiel der Entwurf von Brandmeldeanlagen und die Ausführung von Stromablaufplänen zum Aufgabengebiet. Vor allem kümmert sich der/die Elektrotechniker/in - Gebäudetechnik (Projektierung) aber um die Heizungs-, Lüftungs-, Klima- und sanitärtechnischen Anlagen von unterschiedlichen Gebäuden. Der/die Elektrotechniker/in - Gebäudetechnik (Projektierung) ist aber auch für die elektrische Kälte- und Energietechnik verantwortlich. Der/die Elektrotechniker/in .
Die Gehäter Elektrotechniker - Gebäudetechnik (Projektierung) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden