Die Gehälter in Braunschweig
Die Stadt Braunschweig in Niedersachsen ist vor allem von der Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie geprägt. Einige Unternehmen auf dem Hochtechnologiesektor betreiben hier wichtige Werke. Auch die Luft- und Raumfahrtindustrie spielt eine übergeordnete Rolle. Nennenswert ist auch, dass in Braunschweig und im Umland die Zuckerindustrie des Landes beheimatet ist und in der Stadt auch zahlreiche bekannte Musikinstrumentenbauer ansässig sind. Braunschweig ist außerdem ein wichtiger Wissenschaftsstandort mit zahlreichen Forschungseinrichtungen. Die Verkehrsknotenpunkte der Stadt, die über ein reichhaltiges Kulturangebot und viele Sehenswürdigkeiten verfügt, werden durch die Straßenbahn- und Buslinien der Stadt miteinander vernetzt. An das Fernstraßennetz ist Braunschweig durch die Stadtautobahn und den Bahnhof angeschlossen
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Ing. (Uni) - Produktionstechnik in Braunschweig beträgt 4.210,53 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.210,53 | € 4.210,53 | € 4.210,53 |
Netto | € 2.792,89 | € 2.792,89 | € 2.792,89 |
Zu den Tätigkeiten von Diplom-Fertigungsingenieuren und Diplom-Fertigungsingenieurinnen gehören die Beschaffung, Auswahl, der Betrieb und die Instandhaltung der Fertigungseinrichtungen wie Handhabungsautomaten und Werkzeugmaschinen sowie die Planung und Überwachung des Herstellungsablaufs. Sie erstellen die Fertigungsunterlagen und sorgen dafür, dass die Herstellungskosten niedrig gehalten werden.
Ferner betreffen ihre Aufgaben den Ablauf der Gesamtproduktion. Sie befassen sich mit Steuerungsproblemen im Betrieb, die sie häufig durch den Einsatz elektronischer Datenverarbeitung lösen. Darüber hinaus kümmern sie sich um arbeitswissenschaftliche und betriebspsychologische Angelegenheiten und beachten dabei betriebswirtschaftliche Aspekte. Sie planen, steuern und optimieren alle Produktionsabläufe und Tätigkeiten in .
Die Gehäter Dipl.-Ing. (Uni) - Produktionstechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden