Die Gehälter in Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall ist eine Stadt in Baden-Württemberg und liegt zwischen Heilbronn und Stuttgart. In der Region der Stadt haben sich vor allem Handelsbetriebe niedergelassen, eine große Bausparkasse trägt den Namen der Stadt. Eine Firma für Saunabau, ein bekannter Sitz-Hersteller sowie ein großer deutscher Telekommunikationskonzern haben hier ihre Niederlassung. Die Bundesautobahn A6 und die beiden Bundesstraßen B14 und B19 sowie einige regelmäßige Bahnverbindungen machen Schwäbisch Hall zu einem verkehrsmäßig gut erschlossenen Gebiet. Regionaler und lokaler Busverkehr ergänzt das Angebot. Die Fachhochschule Schwäbisch Hall, drei berufliche Schulen sowie eine Krankenpflege-, eine Altenpflege- und eine Heilerziehungspflegeschule, so wie andere ausgezeichnete Lehranstalten sind Teile des vorzüglichen Schulsystems in Schwäbisch Hall.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Betriebswirt (BA) - Bank in Schwäbisch Hall beträgt 2.626,58 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.299,56 | € 2.953,60 | € 2.626,58 |
Netto | € 1.114,60 | € 2.178,51 | € 1.646,56 |
Ein/eine Dipl.-Betriebswirt/in (BA) - Bank wird in einer Bank beschäftigt und pflegt die Kundenkontakte mit Privatkunden wie auch mit Firmenkunden.
Der/die Dipl.-Betriebswirt/in (BA) - Bank übernimmt in Finanz- und Kreditinstituten Tätigkeiten des täglichen Geschäftsablaufes, kümmert sich vor allem um die Beratung der Kunden in finanziellen Bereichen. Dazu gehört die Beratung der Kunden in Fragen der Kapitalanlage, aber auch im Kreditwesen und diversen Sparformen. Auch das Wertpapiergeschäft gehört zu den Aufgabenbereichen des/der Dipl.-Betriebswirts/in (BA) - Bank. Hierbei unterstützt er/sie die Kunden bei der Auswahl geeigneter Wertpapierprodukte und der Erstellung eines Investitionsplanes zur Ansparung von Kapitalvermögen. Auch administrative Aufgaben gehören zu den Tätigkeitsfeldern .
Die Gehäter Dipl.-Betriebswirt (BA) - Bank basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden