Die Gehälter in Stuttgart
Stuttgart ist ein wichtiges Zentrum des deutschen Hochtechnologiesektors. Viele Betriebe der deutschen Fahrzeug- und Maschinenbauindustrie sind hier beheimatet. Aber auch zahlreiche international renommierte Unternehmen und Konzerne haben hier ihren Sitz. Stuttgart ist auch Börseplatz, wodurch naturgemäß auch zahlreiche Finanzunternehmen in der Stadt tätig sind. Auch mehrere regionale und überregionale Versicherungen sind in Stuttgart vertreten. Die Medienlandschaft ist eher regional geprägt. Der Stuttgarter Bahnhof ist ein wichtiges Drehkreuz für den nationalen und internationalen Personen- und Güterverkehr auf der Schiene. Die Stadt besitzt einen eigenen Flughafen und ist auch an das Autobahnnetz angeschlossen. Das öffentliche Nahverkehrssystem unterhält zahlreiche Verbindungen in der Stadt und ist gut ausgebaut.
Das Durchschnittsgehalt für Dipl.-Betriebswirt (BA) - Bank in Stuttgart beträgt 4.127,23 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.698,89 | € 5.555,56 | € 4.127,23 |
Netto | € 1.897,03 | € 3.613,15 | € 2.755,09 |
Ein/eine Dipl.-Betriebswirt/in (BA) - Bank wird in einer Bank beschäftigt und pflegt die Kundenkontakte mit Privatkunden wie auch mit Firmenkunden.
Der/die Dipl.-Betriebswirt/in (BA) - Bank übernimmt in Finanz- und Kreditinstituten Tätigkeiten des täglichen Geschäftsablaufes, kümmert sich vor allem um die Beratung der Kunden in finanziellen Bereichen. Dazu gehört die Beratung der Kunden in Fragen der Kapitalanlage, aber auch im Kreditwesen und diversen Sparformen. Auch das Wertpapiergeschäft gehört zu den Aufgabenbereichen des/der Dipl.-Betriebswirts/in (BA) - Bank. Hierbei unterstützt er/sie die Kunden bei der Auswahl geeigneter Wertpapierprodukte und der Erstellung eines Investitionsplanes zur Ansparung von Kapitalvermögen. Auch administrative Aufgaben gehören zu den Tätigkeitsfeldern .
Die Gehäter Dipl.-Betriebswirt (BA) - Bank basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden