Die Gehälter in Hessisch Lichtenau
Der Werra-Meißner-Kreis im Osten von Nordhessen ist die Heimat für viele Einwohner der Stadt Hessisch Lichtenau. Kulturfreunde begeistern sich hier an der Kirche der Deutschordensballei, welche die älteste Niederlassung des Deutschen Ordens in Deutschland ist, und an den Überresten der Burgruine Reichenbach. Die Stadt verfügt mit einer Gesamtschule samt gymnasialer Oberstufe über ein gutes Bildungsangebot. Wirtschaftlich profitiert Hessisch-Lichtenau von mehreren großen Industriebetrieben aus dem Bereich Handel, Energie- und Umwelttechnik sowie Maschinenbau. Auch die in fast jedem Portmonee zu findenden Payback-Karten kommen aus Lichtenau. Ein direkter Anschluss an die Bundesautobahn A 44 verbindet die Stadt mit dem überregionalen Verkehrsnetz. In die Kasseler Innenstadt gelangt man bequem mit der Straßenbahnlinie 4 im 30-Minuten-Takt.
Das Durchschnittsgehalt für Betreuungslehrer - Grundschullehrer(innen)ausbildung in Hessisch Lichtenau beträgt 1.767,55 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.368,42 | € 2.166,67 | € 1.767,55 |
Netto | € 1.083,79 | € 1.716,00 | € 1.399,90 |
Der Betreuungslehrer bzw. die Betreuungslehrerin stellt eine erweiterte Tätigkeit zur üblichen Tätigkeit einer Grundschullehrerin dar.
Neben Ihrer eigentlichen Tätigkeit als Lehrer betreuen sie Referendare bzw. Referendarinnen, die den praktischen Teil ihres Lehramt-Studiums an einer Grundschule absolvieren. Betreuungslehrer bzw. Betreuungslehrerinnen stehen den Referendaren bzw. Referendarinnen sowohl in dienstlichen als auch in fachlichen Aufgaben zur Seite und bringen ihnen die späteren beruflichen Tätigkeiten nahe. Im Anschluss an Hospitationen (sowohl des/der Lehrer/in bei dem/der Referendar/in als auch in umgekehrter Weise) werden Unterrichtsversuche bzw. Unterrichtsstile der Referendare und Referendarinnen .
Die Gehäter Betreuungslehrer - Grundschullehrer(innen)ausbildung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden