Die Gehälter in Hüllhorst
Die Gemeinde Hüllhorst liegt im Landkreis Minden-Lübbecke im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Kulturfreunde finden hier neben mehreren Museen auch einige sehenswerte Bauwerke. Die Region ist auch als "Mühlenkreis" bekannt, gibt es in diesem Kreis doch über 40 restaurierte Mühlen. Naturliebhaber genießen die abwechslungsreiche Landschaft mit Hügeln, Tälern und Wäldern. Das Bildungswesen umfasst mehrere Grundschulen und eine Gesamtschule. Über die Bundesstraße 239 ist die Gemeinde an das regionale Straßennetz angebunden. Zudem verkehren mehrere Regionalbusse. Die Wirtschaft wird überwiegend geprägt von einem großen Computerhersteller, der gleichzeitig den größten Anteil der Arbeitsplätze in der Gemeinde stellt. Außerdem gibt es mehrere Betriebe der Dachkeramik-, Metallbau und Maschinenbauindustrie. Auch immer mehr Dienstleistungsunternehmen entdecken den Standort Hüllhorst
Das Durchschnittsgehalt für Betreuungslehrer - Grundschullehrer(innen)ausbildung in Hüllhorst beträgt 6.613,70 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 5.530,86 | € 7.696,54 | € 6.613,70 |
Netto | € 4.156,17 | € 5.467,92 | € 4.812,05 |
Der Betreuungslehrer bzw. die Betreuungslehrerin stellt eine erweiterte Tätigkeit zur üblichen Tätigkeit einer Grundschullehrerin dar.
Neben Ihrer eigentlichen Tätigkeit als Lehrer betreuen sie Referendare bzw. Referendarinnen, die den praktischen Teil ihres Lehramt-Studiums an einer Grundschule absolvieren. Betreuungslehrer bzw. Betreuungslehrerinnen stehen den Referendaren bzw. Referendarinnen sowohl in dienstlichen als auch in fachlichen Aufgaben zur Seite und bringen ihnen die späteren beruflichen Tätigkeiten nahe. Im Anschluss an Hospitationen (sowohl des/der Lehrer/in bei dem/der Referendar/in als auch in umgekehrter Weise) werden Unterrichtsversuche bzw. Unterrichtsstile der Referendare und Referendarinnen .
Die Gehäter Betreuungslehrer - Grundschullehrer(innen)ausbildung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden