Die Gehälter in München
München ist die Hauptstadt und Metropole Bayerns und ein wichtiges Zentrum im Süden von Deutschland. Viele große bayrische, nationale und auch internationale Unternehmen haben ihren Sitz in München. Viele regionale und überregionale Medienunternehmen, aber auch Unternehmen der Hochtechnologie, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des IT-Sektors sind in München tätig. Auch der Tourismus spielt in der Stadt mit ihrem reichhaltigen Kulturangebot eine große Rolle. Auch die Fahrzeug- und Maschinenindustrie stellt ein wichtiges Standbein der Wirtschaft der Stadt dar. München ist auch ein Zentrum der Finanz- und Versicherungswirtschaft. München ist gut an das deutsche Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen, internationalen Flughafen.
Das Durchschnittsgehalt für Baureiniger - Gebäudereinigung in München beträgt 1.522,03 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 623,00 | € 2.421,05 | € 1.522,03 |
Netto | € 511,37 | € 1.575,96 | € 1.043,67 |
Der Baureiniger und die Baureinigerin in der Sparte Gebäudereinigung haben eine Beruf der Gebäudereinigung erlernt. Im Bereich Baureinigung erledigen die Baureiniger auf Rohbauten die Aufräumarbeiten.
Sie entfernen Bauschutt, fegen den Rohbau und beseitigen den bei der Arbeit angefallenen Schmutz. Sie reinigen die Fenster von Resten von Mörtel und Kalk, denn diese können das Glas beschädigen. Nach Fertigstellung des Neubaus erledigen sie die Feinreinigung. Hierbei wird alles gründlich geputzt. Der Schutz und Staub wird komplett entfernt, die Fenster werden geputzt , Folien werden entfernt und die Fußböden werden gereinigt und behandelt. Der Baureiniger muss im Umgang mit Reinigungsmaschinen geübt sein und über die Anwendung der Putz- und Pflkegemittel genau Bescheid wieesen. Denn diese Chemikalien sind häufig aggressiv und gefährlich, so dass der Baureiniger sich genau an die Anwendungsvorschriften halten .
Die Gehäter Baureiniger - Gebäudereinigung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden