Die Gehälter in Böblingen
Die Stadt Böblingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg. Sie ist eine große Kreisstadt. Wer in dieser Stadt wohnt, der gelangt sehr schnell in alle Richtungen. Durch die zahlreichen Bundesstraßen und Autobahnen ist die Autofahrt sehr bequem. Weiterhin ist es so, dass der Flughafen in Stuttgart sehr schnell erreicht werden kann, sowohl mit dem eigenen PKW, als auch mit der Bahn. In Böblingen gibt es diverse Schulen. Auch in der Umgebung der Stadt finden sich zahlreiche Möglichkeiten, zu lernen. Die Stadt bietet seinen Besuchern unter anderem einige kleine Museen, die wirklich sehenswert sind. In dieser Stadt haben zahlreiche Unternehmen ihren Sitz, unter anderem Unternehmen aus der Computerindustrie, sowie aus der Luft- und Raumfahrtindustrie.
Das Durchschnittsgehalt für Baureiniger - Gebäudereinigung in Böblingen beträgt 2.637,76 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.030,03 | € 3.245,49 | € 2.637,76 |
Netto | € 1.573,97 | € 2.269,53 | € 1.921,75 |
Der Baureiniger und die Baureinigerin in der Sparte Gebäudereinigung haben eine Beruf der Gebäudereinigung erlernt. Im Bereich Baureinigung erledigen die Baureiniger auf Rohbauten die Aufräumarbeiten.
Sie entfernen Bauschutt, fegen den Rohbau und beseitigen den bei der Arbeit angefallenen Schmutz. Sie reinigen die Fenster von Resten von Mörtel und Kalk, denn diese können das Glas beschädigen. Nach Fertigstellung des Neubaus erledigen sie die Feinreinigung. Hierbei wird alles gründlich geputzt. Der Schutz und Staub wird komplett entfernt, die Fenster werden geputzt , Folien werden entfernt und die Fußböden werden gereinigt und behandelt. Der Baureiniger muss im Umgang mit Reinigungsmaschinen geübt sein und über die Anwendung der Putz- und Pflkegemittel genau Bescheid wieesen. Denn diese Chemikalien sind häufig aggressiv und gefährlich, so dass der Baureiniger sich genau an die Anwendungsvorschriften halten .
Die Gehäter Baureiniger - Gebäudereinigung basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden