Die Gehälter in München
München ist die Hauptstadt und Metropole Bayerns und ein wichtiges Zentrum im Süden von Deutschland. Viele große bayrische, nationale und auch internationale Unternehmen haben ihren Sitz in München. Viele regionale und überregionale Medienunternehmen, aber auch Unternehmen der Hochtechnologie, Forschungseinrichtungen und Unternehmen des IT-Sektors sind in München tätig. Auch der Tourismus spielt in der Stadt mit ihrem reichhaltigen Kulturangebot eine große Rolle. Auch die Fahrzeug- und Maschinenindustrie stellt ein wichtiges Standbein der Wirtschaft der Stadt dar. München ist auch ein Zentrum der Finanz- und Versicherungswirtschaft. München ist gut an das deutsche Bahn- und Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen, internationalen Flughafen.
Das Durchschnittsgehalt für Zahnmedizinische/r Fachhelfer in München beträgt 1.766,67 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 500,00 | € 3.033,33 | € 1.766,67 |
Netto | € 410,36 | € 1.874,80 | € 1.142,58 |
Der/die Zahnmedizinische/r Fachhelfer/in unterstützt den Zahnarzt/die Zahnärztin bei der Behandlung von Mund-, Zahn-, und Kiefererkrankungen. Er/sie assistiert auch bei der Gesundheitsberatung und bei der Information und Aufklärung von Patienten.
Arbeitsstellen findet der/die Zahnmedizinische/r Fachhelfer/in in Zahnarztpraxen, in zahnmedizinischen Kliniken und an Universitäten. Die Ausbildung zum/zur Zahnmedizinischen/r Fachhelfer/in erfolgt in einer drei-jährigen Ausbildung. Die Tätigkeit des/der Zahnmedizinischen/r Fachhelfers/in findet meist im direkten Kontakt mit dem Patienten statt. Der/die Zahnmedizinische/r Fachhelfer/in kann nach Anweisung zum Beispiel Parodontalbehandlungen und Maßnahmen der zahnärztlichen Prophylaxe durchführen. Für die Erhebung des Befundes fertigt der/die Zahnmedizinische/r Fachhelfer/in Röntgenbilder an, testet die individuelle Kariesempfindlichkeit der Patienten aus und stellt Gebissabdrücke her. Der/die Zahnmedizinische/r Fachhelfer/in erstellt .
Die Gehäter Zahnmedizinische/r Fachhelfer basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden