Der Facharzt und die Fachärztin für Augenheilkunde führen anfangs eine ausführliche Anamnese des Patienten durch. Darauf folgt die Untersuchung auf unterschiedliche Augenerkrankungen oder Fehlsichtigkeit. Sie verordnen Medikamente, führen Operationen an den Augen durch oder korrigieren Fehlsichtigkeiten. Hier stellen sie die Stärken von notwendigen Brillen oder Kontaktlinsen fest. Für eine frühzeitige .
Wie viel Facharzt, Ergebnis Facharzt?
Erkennung von Augenerkrankungen wie etwa dem Grünen oder Grauen Star werden Vorsorgeuntersuchungen und Beratungen für die Patienten angeboten. Zusätzlich führen sie Kontrolluntersuchungen in Schulen und Kindergärten durch oder überprüfen die Kraftfahrzeugtauglichkeit.
Die Gehäter Facharzt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Städten Deutschlands | Brutto min. € |
Bad Doberan | € 6.900,00 |
Bad Wildbad im Schwarzwald | € 7.998,00 |
Berlin | € 5.000,00 |
Burgwedel | € 3.000,00 |
Cottbus | € 8.000,00 |
Düsseldorf | € 3.000,00 |
Erfurt | € 4.000,00 |
Erlangen | € 5.000,00 |
Erlensee | € 5.000,00 |
Gießen, Lahn | € 7.750,00 |
Hamburg | € 5.584,00 |
Hösbach | € 6.153,85 |
Jena | € 6.634,78 |
Kiel | € 5.200,00 |
Köln | € 6.296,67 |
Landshut, Isar | € 5.777,78 |
Lübeck | € 4.000,00 |
Ludwigsburg (Württemberg) | € 7.200,00 |
Mannheim, Universitätsstadt | € 3.529,41 |
Mering, Schwaben | € 9.000,00 |
Mönchengladbach | € 4.500,00 |
Nagold | € 3.033,33 |
Potsdam | € 5.700,00 |
Radebeul | € 6.054,40 |
Ravensburg (Württemberg) | € 1.244,44 |
Stuttgart | € 4.800,00 |
Traben-Trarbach | € 8.500,00 |
Wedemark | € 6.400,00 |
Ferner erledigen Fachärzte und Fachärztinnen für Augenheilkunde organisatorische und verwaltende Aufgaben. Hierzu zählen z.B. die Gutachtenerstellung oder die Dokumentation von Behandlungen. Ihr Arbeitsgebiet liegt vorwiegend in Facharztpraxen und Krankenhäusern. Alternativen bieten sich in der medizinischen Forschung. Für diesen Beruf wird eine fünfjährige Weiterbildung gefordert; für den Zugang ist eine Approbation als Arzt bzw. Ärztin notwendig. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden