Die Gehälter in Bonn
Die ehemalige Hauptstadt der BRD ist ein wichtiger Wirtschaftsstandort und Börsenplatz im Westen Deutschlands. Viele nationale Unternehmen haben hier ihren Sitz. Die Medienlandschaft setzt sich aus einigen Fernseh- und Radiosendern, sowie mehreren Zeitungen zusammen. Immer wichtiger wird der Tourismus in der Stadt, der bereits zahlreichen Erwerbstätigen Arbeit bietet. In Bonn haben immer noch einige staatliche Institutionen, sowie mehrere internationale UNO Institutionen ihren Sitz. Über den Flughafen Köln/Bonn können Ziele im In- und Ausland angeflogen werden. Das Straßenbahn- und Busnetz ist gut ausgebaut und verbindet die Knotenpunkte der Stadt. Mehrere Autobahnen stellen gemeinsam mit den Bahnhöfen den Anschluss an das Fernverkehrsnetz sicher.
Das Durchschnittsgehalt für PR-Fachkraft in Bonn beträgt 2.725,00 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.950,00 | € 3.500,00 | € 2.725,00 |
Netto | € 1.296,64 | € 1.982,57 | € 1.639,61 |
Die Hauptaufgabe der PR-Fachkraft liegt in der Planung, Entwicklung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen, die für die Imagepflege von Unternehmen, Organisationen und Kultureinrichtungen in der Öffentlichkeit von großer Wichtigkeit sind. Für die Tätigkeit als PR-Fachkraft sollte ein Studium zum Beispiel der Journalistik, der Kommunikationswissenschaften oder in einem Marketingbereich absolviert sein.
Die PR-Fachkraft ist für den Aufbau oder die Korrektur des Images eines Unternehmens zuständig. Die PR-Fachkraft setzt dabei als Ziel zunächst ein bestimmtes Soll-Image fest und bestimmt den Maßnahmenkatalog zur Umsetzung. Dazu können zum Beispiel Medien- und Produktkampagnen gehören, die Erstellung neuer Logos, Anzeigenschaltungen, Messedarbietungen und Vorträge. Da auch das Internet als Mittel der Außendarstellung genutzt wird, arbeitet die PR-Fachkraft auch bei der inhaltlichen Gestaltung des Webauftrittes mit. Alle getätigten PR-Maßnahmen werden dokumentiert und auf den Erfolg hin .
Die Gehäter PR-Fachkraft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden