Arbeitsplätze finden Konstruktionsmechaniker/innen - Ausrüstungstechnik in der Regel in Metallbau-Unternehmen, aber auch im Bereich Fahrzeug- und Maschinenbau sowie im Baugewerbe. Der Beruf des/der Konstruktionsmechaniker/in - Ausrüstungstechnik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf und wird in einer 3,5-jährigen Ausbildung erlernt. Es gibt aber auch die Möglichkeit, diesen Beruf auf schulischem Weg zu erlernen. In der Berufsausbildung erwirbt der/die angehende Konstruktionsmechaniker/in - Ausrüstungstechnik notwendige Kernqualifikationen, die in allen industriellen Metallberufen grundlegend sind. Ebenso wird die jeweilige Fachqualifikation vermittelt. Dies kann Ausrüstungstechnik, Feinblechbau, Schweißtechnik, Stahl- und Metallbau aber auch Schiffsbau .
Wie viel Konstruktionsmechaniker - Ausrüstungstechnik, Ergebnis Konstruktionsmechaniker - Ausrüstungstechnik?
sein. Im späteren Berufsleben wird sich der/die Konstruktionsmechaniker/in - Ausrüstungstechnik auf die im jeweiligen Betrieb geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten spezialisieren.
Die Gehäter Konstruktionsmechaniker - Ausrüstungstechnik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
Der/die Konstruktionsmechaniker/in - Ausrüstungstechnik kann die unterschiedlichen Werkstoffe beurteilen und ihrem Verwendungszweck gemäß auswählen und handhaben. Die Arbeit des/der Konstruktionsmechaniker/in - Ausrüstungstechnik wird häufig mit Hilfe von Maschinen erledigt. Diese werden von den Konstruktionsmechanikern/innen - Ausrüstungstechnik gewartet und gerüstet. Der/die Konstruktionsmechaniker/in - Ausrüstungstechnik plant Arbeitsabläufe und Aufgaben unter Beachtung der wirtschaftlichen und terminlichen Vorgaben. Der/die Konstruktionsmechaniker/in - Ausrüstungstechnik kennt alle Sicherheitsvorschriften und achtet auf deren Umsetzung, um das Unfallrisiko am Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten. Die Arbeit des/der Konstruktionsmechaniker/in - Ausrüstungstechnik erfordert eine Menge handwerkliches Geschick und eine gute körperliche Konstitution. .
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden