Die Gehälter in Dreieich
Die Stadt Dreieich liegt im Bundesland Hessen. Sie gehört sowohl dem Landkreis Offenbach als auch dem Regierungsbezirk Darmstadt an. In Dreieich gibt es diverse Grundschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, berufsbildende Schulen, Förderschulen, eine Volkshochschule und eine Musikschule. Vor allem die zahlreichen hier ansässigen IT-Unternehmen sorgen für eine gute wirtschaftliche Lage der Stadt. In der Vergangenheit wurden hier allerdings überwiegend Textilien produziert. Der städtische Weihnachtsmarkt findet jedes Jahr statt und ist bei sehr vielen Menschen aus der Stadt und auch aus der Umgebung sehr beliebt. Dreieich hat einige schöne Bauwerke zu bieten, die unbedingt besichtigt werden sollten. In Dreieich herrscht vorrangig der Busverkehr.
Das Durchschnittsgehalt für PR-Fachkraft in Dreieich beträgt 2.781,46 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.583,75 | € 2.979,17 | € 2.781,46 |
Netto | € 1.674,34 | € 1.897,96 | € 1.786,15 |
Die Hauptaufgabe der PR-Fachkraft liegt in der Planung, Entwicklung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen, die für die Imagepflege von Unternehmen, Organisationen und Kultureinrichtungen in der Öffentlichkeit von großer Wichtigkeit sind. Für die Tätigkeit als PR-Fachkraft sollte ein Studium zum Beispiel der Journalistik, der Kommunikationswissenschaften oder in einem Marketingbereich absolviert sein.
Die PR-Fachkraft ist für den Aufbau oder die Korrektur des Images eines Unternehmens zuständig. Die PR-Fachkraft setzt dabei als Ziel zunächst ein bestimmtes Soll-Image fest und bestimmt den Maßnahmenkatalog zur Umsetzung. Dazu können zum Beispiel Medien- und Produktkampagnen gehören, die Erstellung neuer Logos, Anzeigenschaltungen, Messedarbietungen und Vorträge. Da auch das Internet als Mittel der Außendarstellung genutzt wird, arbeitet die PR-Fachkraft auch bei der inhaltlichen Gestaltung des Webauftrittes mit. Alle getätigten PR-Maßnahmen werden dokumentiert und auf den Erfolg hin .
Die Gehäter PR-Fachkraft basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden