Die Gehälter in Remscheid
Remscheid in Nordrhein Westfalen ist seit jeher ein bedeutendes, industrielles Zentrum. Vor Allem die Schneidwarenindustrie, aber auch der Maschinen-, Werkzeug- und Anlagenbau sind hier beheimatet. Einige renommierte Unternehmen stammen aus Remscheid. Auch viele Maschinen- und Gerätehersteller aus Remscheid exportieren ihre Produkte in die ganze Welt. Auch wichtige Betriebe der Fahrzeugindustrie finden sich in der Stadt. Die Medienlandschaft der Stadt ist durch Radiostationen und Zeitungen geprägt. Remscheid besitzt mehrere Theater und Museen und regelmäßig finden auch unterschiedliche Veranstaltungen statt. Die Stadt ist sehr gut an das Autobahnnetz angeschlossen und besitzt einen eigenen Bahnhof. Innerhalb der Stadt verkehren Busse, die die Nahverkehrsversorgung sichern.
Das Durchschnittsgehalt für Metallwerker (feinschlosserisch,werkzeugmaschinenorient.) in Remscheid beträgt 2.628,57 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 2.628,57 | € 2.628,57 | € 2.628,57 |
Netto | € 1.739,75 | € 1.739,75 | € 1.739,75 |
Metallwerker bzw. Metallwerkerinnen (feinschlosserisch, werkzeugmaschinenorientiert) sind hauptsächlich mit der Bearbeitung von Werkstücken und Bauteilen entweder manuell oder maschinell beschäftigt.
Sie sind für das Montieren von Maschinen und Anlagen zuständig. Daneben prüfen sie Teile mit Messgeräten und montieren verschiedene Baugruppen. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Wartung und ständige Instandsetzung; hierbei stehen Tätigkeiten praktischer Art im Vordergrund. Die Ausbildung ist nicht von einem schulischen Bildungsabschluss abhängig. Um eine Ausbildung zur Metallwerkerin oder zum Metallwerker zu erhalten, sollten allerdings die Grundrechenarten sowie Flächen- und Raumberechnung beherrscht werden. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre. Während der Ausbildung werden Kenntnisse im Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen, Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen und Zeichnungen, Warten .
Die Gehäter Metallwerker (feinschlosserisch,werkzeugmaschinenorient.) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden