Die Gehälter in Berlin
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich. Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist auch die größte Stadt des Landes. Berlin ist das Medienzentrum des Landes. Zahlreiche Fernsehstationen, aber auch Radiosender und Zeitungsverlage haben hier ihren Sitz. Auch der Tourismus spielt in der Stadt eine wichtige Rolle und macht Berlin zu einer der am meisten besuchten Städte in Europa. Der meisten Beschäftigten in Berlin sind im Dienstleistungsbereich tätig. Dennoch gibt es anteilig gesehen mehr Arbeitslose in der Berliner Bevölkerung als in anderen Großstädten des Landes. Die Stadt verfügt über ein reiches Kulturleben und ist auch verkehrstechnisch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn- und Flugverbindungen gut erschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Metallwerker (feinschlosserisch,werkzeugmaschinenorient.) in Berlin beträgt 3.185,72 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.571,43 | € 4.800,00 | € 3.185,72 |
Netto | € 937,64 | € 2.844,69 | € 1.891,17 |
Metallwerker bzw. Metallwerkerinnen (feinschlosserisch, werkzeugmaschinenorientiert) sind hauptsächlich mit der Bearbeitung von Werkstücken und Bauteilen entweder manuell oder maschinell beschäftigt.
Sie sind für das Montieren von Maschinen und Anlagen zuständig. Daneben prüfen sie Teile mit Messgeräten und montieren verschiedene Baugruppen. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Wartung und ständige Instandsetzung; hierbei stehen Tätigkeiten praktischer Art im Vordergrund. Die Ausbildung ist nicht von einem schulischen Bildungsabschluss abhängig. Um eine Ausbildung zur Metallwerkerin oder zum Metallwerker zu erhalten, sollten allerdings die Grundrechenarten sowie Flächen- und Raumberechnung beherrscht werden. Die Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre. Während der Ausbildung werden Kenntnisse im Verwendung von Werk- und Hilfsstoffen, Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen und Zeichnungen, Warten .
Die Gehäter Metallwerker (feinschlosserisch,werkzeugmaschinenorient.) basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden