Die Gehälter in Kiel
Kiel ist neben Hamburg eine wichtige Stadt im Norden Deutschlands. Der Großteil der Unternehmen in Kiel ist im Dienstleistungsbereich tätig. Bedeutend ist auch der Hafen der Stadt, der selbst wichtig für den Fracht- und Personenverkehr ist, aber auch die Grundlage für die Schiffbauindustrie darstellt. Zahlreiche Fähr- und Kreuzschifffahrtslinien haben hier eine Vertretung und spielen eine große Rolle für den Personenverkehr in der Ostsee, aber auch in anderen Gewässern. Außerdem ist die Stadt durch eine bunte Medienlandschaft und zahlreiche Forschungseinrichtungen geprägt. Die Nahverkehrsverbindungen werden vor allem durch Busse und Fähren ermöglicht. Die Stadt ist an das nationale Autobahn- und Bahnnetz angeschlossen.
Das Durchschnittsgehalt für Medizinisch-technische/r Assistent - Funktionsdiagnostik in Kiel beträgt 2.126,50 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 1.492,00 | € 2.761,00 | € 2.126,50 |
Netto | € 1.081,78 | € 2.110,74 | € 1.596,26 |
Die medizinisch-technische Assistentin und der medizinisch-technische Assistent im Bereich Funktionsdiagnostik haben Ihre Ausbildung an einer Fachschule gemacht. Üblicherweise wird ein mittlerer Schulabschluss gefordert, sowie gute Kenntnisse in Mathematik, Biologie und Physik.
Nach der Ausbildung arbeiten der medizinisch-technische Assistent und die medizinisch-technische Assistentin an Krankenhäuser, wo sie die Ärzte bei der Diagnostik unterstützen. Nach Anweisungen der Ärzte führen sie an den Patienten mit der Hilfe medizinischer Geräte Untersuchungen durch, die die Funktion der verschiedenen Organe betreffen, wie beispielsweise eine Lungenfuntionsprüfung oder ein EKG. Der medizinisch-technische Assistent und die medizinisch-technische Assistentin müssen sich in der Handhabung und der Funktion dieser medizinischen Geräte genau auskennen, damit die .
Die Gehäter Medizinisch-technische/r Assistent - Funktionsdiagnostik basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden